checkAd

    Widerruf von Baukrediten  3316  0 Kommentare Widerrufsjoker: Wie Erbengemeinschaften einen Hauskredit sinnvoll beenden können - Seite 2

    Widerruf eines Darlehens gegen den Willen eines Einzelnen

    Zur Kündigung eines Darlehens gegen den Willen eines Miterbens vertritt der Bundesgerichtshof folgende Position:

    „Erben können mit Stimmenmehrheit einen zum Nachlass gehörenden Darlehensanspruch der Erblasserin gegen einen Miterben wirksam kündigen, wenn sich die Kündigung als Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung darstellt.“ (Leitsatz)
    BGH, Urt. v. 11.11.2009, Az. XII ZR 210/05

    Die Kündigung eines Darlehens stellt nach Auffassung der Richter zwar eine Verfügung dar. Doch die Erben könnten z.B. ein Mietverhältnis über eine zum Nachlass gehörende Sache mit Stimmenmehrheit kündigen, wenn die Kündigung eine Maßnahme ordnungsgemäßer Nachlassverwaltung darstellt. Wenn die Erbengemeinschaft mit Mehrheitsbeschluss Verträge mit Dritten abschließen kann, muss es den Erben auch möglich sein, vertraglich begründete Rechte ebenfalls mehrheitlich wieder aufzuheben. Und zwar unabhängig davon, ob die Verträge bereits zum Zeitpunkt des Erbfalls bestanden haben oder erst von den Erben begründet wurden. Diesen Ansatz weiterführend, kann ein Darlehenswiderruf genauso eine „Maßnahme der ordnungsgemäßer Verwaltung“ darstellen wie eine Darlehenskündigung.

    So viel können Erben durch den Widerrufsjoker sparen

    Eine Erbengemeinschaft wollte ein geerbtes Haus mit einem laufenden Kredit verkaufen. Zum Zeitpunkt des Erbantritts lag die Restschuld bei 320.000 Euro und die Zinsbindung lief noch sechs Jahre. Für den vorzeitigen Ausstieg aus dem laufenden Darlehen verlangte die Bank die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 47.000 Euro. Die Bank konnte aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung jedoch in kürzester Zeit dazu bewegt werden, fast auf die komplette Vorfälligkeitsentschädigung zu verzichten. Dadurch wurde es für die Erben möglich, das Haus vor Ablauf der Zinsbindung zu verkaufen.

    Kostenfreie Prüfung Ihres Kreditvertrages von Spezialisten

    Dr. Timo Gansel und seine 20 Rechtsanwälte in Berlin prüfen Widerrufsbelehrungen und Widerrufsinformationen kostenfrei auf widerrufsrelevante Fehler. In den vergangenen Jahren hat die Kanzlei für ihre Mandanten bei über 800 Kreditinstituten Verträge mit einer falschen Widerrufsbelehrung schnell, unkompliziert und zu deren Vorteil verglichen – meistens außergerichtlich. Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte übernimmt mit ihren spezialisierten Anwälten nur Fälle, die sich wirtschaftlich für ihre Mandanten lohnen. Näheres und eine kostenfreie Vertragsprüfung unter www.gansel-rechtsanwaelte.de

    Seite 2 von 2



    Dr. Timo Gansel
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Rechtsanwalt Dr. Timo Gansel ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Finanzmediator. Seit über 10 Jahren ist er Inhaber der Berliner Kanzlei Gansel Rechtsanwälte mit 80 Mitarbeitern, die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht, Immobilienrecht und Arbeitsrecht spezialisiert ist. In den Medien ist Dr. Gansel immer wieder beliebter Experte beim Thema Finanzmarktrecht und Verbraucherschutz. Dr. Timo Gansel und sein Team gehören zu den erfahrensten Wegbereitern des Widerrufsjokers und der Rückabwicklung von Verbraucherdarlehen. Beim „Widerruf von Immobilienkreditverträgen" verfügt die Kanzlei über Erfahrungen aus mehr als 25.000 geprüften Verträgen bei 800 Banken und kann auf eine überdurchschnittliche Erfolgsquote verweisen. Für die meisten Anliegen bekommen Interessenten eine kostenfreie Ersteinschätzung. Die Kanzlei steht durch ihre Erfahrung in engem Kontakt mit den Verbraucherzentralen, publiziert regelmäßig in der Fachpresse und tritt häufig auf Kongressen auf.
    Mehr anzeigen
    Verfasst von Dr. Timo Gansel
    Widerruf von Baukrediten Widerrufsjoker: Wie Erbengemeinschaften einen Hauskredit sinnvoll beenden können - Seite 2 Eine geerbte Immobilie mit laufendem Kredit zu verkaufen, kann sich als sehr schwierige Aufgabe entwicklen. Banken verlangen hier oft eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung und wenn dann noch Streit bei den Erben droht ist guter Rat teuer - oder auch nicht.

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer