Widerruf von Baukrediten
Widerrufsjoker: Wie Erbengemeinschaften einen Hauskredit sinnvoll beenden können - Seite 2
Widerruf eines Darlehens gegen den Willen eines Einzelnen
Zur Kündigung eines Darlehens gegen den Willen eines Miterbens vertritt der Bundesgerichtshof folgende Position:
„Erben können mit Stimmenmehrheit einen zum Nachlass gehörenden Darlehensanspruch der Erblasserin gegen einen Miterben wirksam kündigen, wenn sich die Kündigung als Maßnahme ordnungsgemäßer
Verwaltung darstellt.“ (Leitsatz)
BGH, Urt. v. 11.11.2009, Az. XII ZR 210/05
Die Kündigung eines Darlehens stellt nach Auffassung der Richter zwar eine Verfügung dar. Doch die Erben könnten z.B. ein Mietverhältnis über eine zum Nachlass gehörende Sache mit Stimmenmehrheit kündigen, wenn die Kündigung eine Maßnahme ordnungsgemäßer Nachlassverwaltung darstellt. Wenn die Erbengemeinschaft mit Mehrheitsbeschluss Verträge mit Dritten abschließen kann, muss es den Erben auch möglich sein, vertraglich begründete Rechte ebenfalls mehrheitlich wieder aufzuheben. Und zwar unabhängig davon, ob die Verträge bereits zum Zeitpunkt des Erbfalls bestanden haben oder erst von den Erben begründet wurden. Diesen Ansatz weiterführend, kann ein Darlehenswiderruf genauso eine „Maßnahme der ordnungsgemäßer Verwaltung“ darstellen wie eine Darlehenskündigung.
So viel können Erben durch den Widerrufsjoker sparen
Eine Erbengemeinschaft wollte ein geerbtes Haus mit einem laufenden Kredit verkaufen. Zum Zeitpunkt des Erbantritts lag die Restschuld bei 320.000 Euro und die Zinsbindung lief noch sechs Jahre. Für den vorzeitigen Ausstieg aus dem laufenden Darlehen verlangte die Bank die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 47.000 Euro. Die Bank konnte aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung jedoch in kürzester Zeit dazu bewegt werden, fast auf die komplette Vorfälligkeitsentschädigung zu verzichten. Dadurch wurde es für die Erben möglich, das Haus vor Ablauf der Zinsbindung zu verkaufen.
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