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    ROUNDUP/Gericht  419  0 Kommentare Vermieterin muss Geld zurückzahlen wegen Mietpreisbremse

    BERLIN (dpa-AFX) - Im Streit über die gesetzliche Mietpreisbremse hat auch das Landgericht Berlin zugunsten des Mieters entschieden. Die Zivilkammer 65 hat die Berufung einer Vermieterin zurückgewiesen, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Damit muss die Frau ihrem Mieter für einen Zeitraum von fünf Monaten rund 1105 Euro zuzüglich Zinsen zurückzahlen. Künftig darf sie nur eine geringere Miete verlangen (Az. 65 S 424/16). Mit ihrer Entscheidung bestätigten die Richter ein Urteil des Amtsgerichts Neukölln vom 8. September 2016.

    Bei der Klage ging es um eine 76 Quadratmeter große Wohnung in Berlin-Neukölln. Der neue Mieter sollte laut Mietvertrag vom Juli 2015 dafür 9,50 Euro Kaltmiete monatlich pro Quadratmeter zahlen; die Vormieterin hatte 5,49 Euro gezahlt. Das Gericht legte 6,60 Euro als Höchstmiete fest - zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. So sieht es die entsprechende Verordnung des Landes Berlin vor, die auf Grundlage eines Bundesgesetzes erlassen wurde.

    Die Richter sahen keine Anhaltpunkte dafür, dass die Mietpreisbremse des Landes Berlin verfassungswidrig ist. "Der rasante Anstieg von Wohnungssuchenden in Universitätsstädten und Ballungszentren habe einen punktuellen Eingriff des Gesetzgebers erforderlich gemacht, um zu starke Mietsteigerungen in angespannten Wohnungsmarktlagen für einen begrenzten Zeitraum zu verhindern", begründeten sie. Berlin habe im Rahmen seines Ermessungsspielraums gehandelt.

    Der Berliner Mieterverein zeigte sich zufrieden über die erste Entscheidung einer Kammer des Berliner Landgerichts zur Mietpreisbremse. "Das Landgericht hat klargestellt, dass es für eine maximale Rendite bei Wiedervermietung keinen verfassungsrechtlichen Anspruch gibt und deshalb das Instrument der Mietpreisbremse nicht zu beanstanden sei", erklärte der Geschäftsführer Reiner Wild.

    Das Landgericht hat gegen das Urteil keine Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Möglich ist nach Gerichtsangaben noch eine wenig erfolgversprechende Verfassungsbeschwerde.

    Als vermeintlich erstes Berliner Urteil zur Mietpreisbremse war Ende September ein Spruch des Amtsgericht Lichtenberg bekanntgeworden. Dieser sah ebenfalls eine Rückzahlung vor. Gegen das Lichtenberger Urteil wurde keine Berufung zugelassen./mvk/brd/DP/tos





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