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    ROUNDUP  673  0 Kommentare Gericht vertagt sich im Schadenersatz-Prozess gegen Zuckerkartell

    HANNOVER (dpa-AFX) - Im millionenschweren Schadenersatzprozess gegen drei Zuckerhersteller hat sich das Gericht vertagt. Zunächst soll geklärt werden, ob das Landgericht Hannover überhaupt zuständig ist. Zum Verhandlungsauftakt am Dienstag sagte der Vorsitzende Richter, er gehe davon aus, dass im Falle des Zuckerherstellers Südzucker keine Zuständigkeit bestehe. Sowohl Südzucker als auch Pfeifer & Langen (Diamantzucker) hatten eine sogenannte Zuständigkeitsrüge ausgesprochen.

    Hintergrund ist ein Kartell von Südzucker, Nordzucker sowie Pfeifer & Langen (Diamantzucker), für das das Bundeskartellamt 2014 Bußgelder von insgesamt 280 Millionen Euro verhängt hatte. Die Hersteller bestreiten, dass ihren Kunden ein Schaden entstanden ist.

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    Der Kläger, der Süßwarenproduzent Storck, widerspricht dieser Einschätzung und fordert 85 Millionen Euro Schadenersatz. Storck geht davon aus, überhöhte Preise für Zuckerlieferungen bezahlt zu haben. In einem weiteren Prozess klagt der Konserven- und Feinkosthersteller Jütro GmbH, der den Schaden auf 650 000 Euro beziffert. Ein Vergleichsangebot der Zuckerfabrikanten gab es nicht.

    Aus Sicht des Kartellamts haben die Zuckerhersteller über mehrere Jahre hinweg bis 2009 Verkaufsgebiete, Quoten und Preise abgesprochen. Das ist verboten, weil es Wettbewerb verhindert und somit zu hohen Preisen führt. Zahlreiche Schadenersatzklagen zum Zuckerkartell bei den Landgerichten Mannheim und Köln wurden eingereicht. Auch am Landgericht Hannover sind mehrere Verfahren gegen die Zuckerhersteller anhängig.

    Der Storck-Anwalt beantragte die Klärung der Zuständigkeit am Oberlandesgericht in Celle. Den Beklagten wurde eine Frist von zwei Wochen für Stellungnahmen eingeräumt. Außerdem forderte der Richter Klarheit in der Frage, ob die Feststellungen des Kartellamts unstrittig sind. Der Prozess wurde vertagt, ein neuer Termin soll von Amts wegen festgelegt werden.

    Im zweiten Fall prüft das Gericht, ob ein sogenanntes Grundurteil möglich ist. Die Höhe des Schadenersatzes sei aber noch nicht entscheidungsreif. Als Verkündungstermin wurde der 29. August festgelegt./tst/DP/stb




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