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    DGAP-News: H&R GmbH & Co. KGaA / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Kapitalerhöhung


    H&R GmbH & Co. KGaA: Verwaltung schlägt Hauptversammlung Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und Ausgabe von Gratisaktien im Verhältnis 50:1 vor


    04.04.2017 / 16:50



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    H&R GmbH & Co. KGaA: Verwaltung schlägt Hauptversammlung Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und Ausgabe von Gratisaktien im Verhältnis 50:1 vor

    Salzbergen, 4. April 2017: Trotz des bestehenden Verlustvortrags nach HGB haben sich die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat der H&R GmbH & Co. KGaA (kurz: H&R KGaA; ISIN DE0007757007) heute vor dem Hintergrund der erfolgreichen Unternehmensentwicklung der letzten beiden Geschäftsjahre für die Ausgabe von sogenannten Gratisaktien an ihre Aktionäre entschieden, um diese am Erfolg der Gesellschaft partizipieren zu lassen. Ausgegeben werden sollen die Aktien im Zuge einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln im Verhältnis 50:1. Auf je 50 alte Aktien entfällt damit eine neue Aktie.



    Der Hauptversammlung am 18. Mai 2017 wird vorgeschlagen, die Aktienanzahl der Gesellschaft zunächst durch die Einziehung von vier eigenen Aktien auf 35.820.150 Stückaktien herabzusetzen und damit ein glattes Ausgabeverhältnis zu schaffen. Das Grundkapital der Gesellschaft reduziert sich entsprechend zunächst um EUR 10,23.



    Im zweiten Schritt wird der Hauptversammlung am 18. Mai 2017 vorgeschlagen, das Grundkapital der Gesellschaft durch eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln von EUR 91.572.759,40 um EUR 1.831.455,19 auf EUR 93.404.214,59 zu erhöhen. Die Erhöhung erfolgt durch Umwandlung eines Teilbetrages von EUR 1.831.455,19 der in der Jahresbilanz der Gesellschaft zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen Kapitalrücklage in Grundkapital. Die Kapitalerhöhung wird durchgeführt durch Ausgabe von 716.403 auf den Inhaber lautenden Stückaktien, die an die Kommanditaktionäre der Gesellschaft im Verhältnis 50:1 ausgegeben werden. Sofern aufgrund des Verhältnisses auf den Aktienbestand der Aktionäre Teilbezugsrechte entfallen, können diese Teilrechte mittels Weisung an die eigene Depotbank veräußert oder aufgestockt werden.

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