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     611  0 Kommentare Stamper Oil & Gas meldet nicht über Makler vermittelte Privatplatzierung

     

    Stamper Oil & Gas meldet nicht über Makler vermittelte Privatplatzierung

     

    VANCOUVER, Kanada – – Stamper Oil & Gas Corp. (TSX-V: STMP) (FSE: TMP2) (OTCQB: AZUEF) (Stamper oder das Unternehmen) 23. Mai 2017, freut sich, eine nicht über einen Makler vermittelte Finanzierung in Form einer Privatplatzierung (das Emissionsangebot) von ungefähr 1.250.000 Einheiten (Emissionseinheiten) zu einem Preis von CAD 0,40 pro Einheit für einen Bruttoerlös von CAD 500.000 bekannt zu geben.

     

    Jede Emissionseinheit besteht aus einer (1) Stammaktie am Kapital des Unternehmens und einem (1) Warrant für den Erwerb einer Stammaktie (jeweils ein Warrants). Jeder Warrant berechtigt den Inhaber während eines Zeitraums von vierundzwanzig (24) Monaten ab dem Emissionsdatum zum Erwerb einer (1) weiteren Stammaktie am Kapital des Unternehmens (jeweils eine Warrants-Aktie) zu einem Ausübungspreis von $ 0,75 pro Warrants-Aktie; falls jedoch der Schlussverkaufskurs der Stammaktien des Unternehmens (oder der Schlussangebotskurs, falls an einem Handelstag keine Verkäufe gemeldet werden), der an der TSX Venture Exchange (TSX.V) (oder einer anderen Börse, einem anderen Notierungssystem oder einem anderen Markt, an der/dem diese Stammaktien notiert sind und das überwiegende Handelsvolumen dieser Stammaktien abgewickelt wird) notiert ist, während eines Zeitraums von zehn (10) aufeinander folgenden Handelstagen $ 1,25 oder mehr beträgt, kann das Unternehmen innerhalb von fünf Tagen ab diesem Ereignis durch eine Pressemitteilung an die Zeichner über den vorzeitigen Ablauf benachrichtigen, sodass die Warrants danach an dem Tag erlöschen, der dreißig (30) Tage nach dem Datum dieser Benachrichtigung eintritt (die Beschleunigungsklausel).

    Der Abschluss des Emissionsangebots muss innerhalb von innerhalb von 45 Tagen danach stattfinden und unterliegt dem Erhalt der behördlichen Genehmigungen, unter anderem der Genehmigung der TSX.V. Die Wertpapiere, die gemäß dem Emissionsangebot ausgegeben werden sollen, unterliegen einer Haltefrist von vier Monaten und einem Tag ab deren Emission.

     

    Das Unternehmen hat die Absicht, eine Vermittlungsgebühr in bar an bestimmte unabhängige Makler (jeweils ein Makler) zu zahlen; diese Gebühr entspricht acht (8 %) Prozent des Bruttoerlöses, der im Rahmen des Emissionsangebots mit den Käufern erzielt wird, die dem Unternehmen von jedem Makler vermittelt werden. Darüber hinaus beabsichtigt das Unternehmen die Emission von nicht übertragbaren Warrants (Makler-Warrants) am Kapital des Unternehmens in Höhe von acht (8 %) Prozent der Gesamtzahl der Emissionseinheiten, die im Rahmen des Emissionsangebots verkauft werden. Die Makler-Warrants können von jedem Makler während eines Zeitraums von vierundzwanzig (24) Monaten ab dem Abschluss des Emissionsangebots zu einem Preis von $ 0,75 ausgeübt werden. Die Makler-Warrants unterliegen den gleichen Bedingungen, die auch im Emissionsangebot aufgeführt sind.

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