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    DGAP-News: Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB / Schlagwort(e):

    Rechtssache/Fusionen & Übernahmen

    Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB:

    30.05.2017 / 08:07

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Deutsche Bank AG: Musterverfahren wegen Postbank-Übernahme

    Seit 2015 ist die Deutsche Postbank AG eine hundertprozentige Tochter der

    Deutschen Bank AG, doch die Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Übernahme

    brechen nicht ab. Viele Alt-Aktionäre der Postbank AG (WKN 800100/ISIN

    DE0008001009) monieren, dass sie schon im Zuge des 2010 unterbreiteten

    Übernahmeangebotes von der Deutschen Bank AG übervorteilt wurden. Eine Reihe

    von Alt-Aktionären verklagt die Deutsche Bank AG deswegen vor dem

    Landgericht Köln, vertreten von der Berliner Kanzlei Schirp Neusel & Partner

    Rechtsanwälte mbB. Die Kläger machen einen vertraglichen

    Nachzahlungsanspruch von 32,25 Euro je Postbank-Aktie geltend. Das ist viel

    Geld: Insgesamt können die Alt-Aktionäre der Postbank AG 1,6 Mrd. Euro

    verlangen, wenn den Klägern recht gegeben wird.

    In diesen Prozess kommt nun neuer Schwung: Es wird ein Musterverfahren nach

    dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) eingeleitet. Alle bisher

    vorliegenden Musteranträge der Kläger wurden von Schirp Neusel & Partner

    gestellt.

    Das Musterverfahren ist zum einen für die Kläger von Vorteil, weil sie

    dadurch eine einheitliche Antwort auf alle Rechtsfragen erhalten werden.

    Aber auch alle Alt-Aktionäre der Postbank AG, die bislang noch nicht geklagt

    haben, können profitieren. Denn auch letztere können sich kostengünstig und

    mit geringem Prozessrisiko dem Verfahren anschließen.

    Rechtsanwältin Antje Radtke-Rieger, Schirp Neusel & Partner:

    "Das Musterverfahren ist konkurrenzlos günstig. Darin liegt eine

    Riesenchance für alle früheren Postbank-Aktionäre, die bislang nicht geklagt

    haben. Ich rechne mit einer Klagewelle gegen die Deutsche Bank AG."

    Zum Ablauf der Postbank-Übernahme: Die Deutsche Bank AG hat im Oktober 2010

    den Aktionären der Postbank AG ein Übernahmeangebot unterbreitet. Der damals

    angebotene Kurs von 25 Euro je Aktie war jedoch nach Meinung der Kläger viel

    zu niedrig. Die Kläger verlangen weitere 32,25 Euro pro Aktie, insgesamt

    also 57,25 Euro. Ihrer Ansicht nach hätte die Deutsche Bank AG bereits im

    September 2008, spätestens aber im Januar 2009, ein weitaus höheres

    Pflichtangebot nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)

    unterbreiten müssen. Zu diesem Zeitpunkt hatte sie bereits die tatsächliche

    Kontrolle über die Deutsche Postbank AG erworben, obwohl die Aktienmehrheit

    formal noch von der Deutschen Post AG gehalten wurde.

    Rechtsanwältin Antje Radtke-Rieger, Schirp Neusel & Partner:

    "Uns liegen Beweise vor, dass die Deutsche Bank AG bereits viel früher in

    der Postbank AG durchregiert hat, als sie offiziell zugibt. Dann hätte sie

    aber auch früher, und zu höheren Kursen, das Übernahmeangebot machen

    müssen."

    Die Verjährung sämtlicher Ansprüche tritt zum 31. Dezember 2017 ein.

    Ehemalige Aktionäre der Postbank AG sollten daher jetzt handeln. Weitere

    kostenfreie Informationen erhalten geschädigte Investoren unter:

    Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB

    Antje Radtke-Rieger

    Leipziger Platz 9

    10117 Berlin

    Tel. 030 327 617 0

    Fax 030 327 617 17

    E-Mail: radtke-rieger@ssma.de

    http://ssma.de

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    30.05.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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    578391 30.05.2017

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