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    Überraschende Wende im VW-Abgasskandal  14812  0 Kommentare Erste Urteile rechtskräftig -Geschädigte erhalten erstmals endgültig ihren Kaufpreis zurück

    Düsseldorf (ots) - Die im Abgasskandal führende Anwaltskanzlei
    Rogert & Ulbrich aus Düsseldorf gibt bekannt, dass die Volkswagen AG
    über ihre Anwälte mitteilen lässt, dass nach drei zugunsten der
    Geschädigten erstrittenen erstinstanzlichen Urteile kein Rechtsmittel
    eingelegt wird. Damit werden diese Urteile rechtskräftig (Urteile der
    Landgerichte Arnsberg I-2 O 264/16 vom 12.05.2017, Bayreuth 23 O
    348/16 vom 12.05.2017 und Wuppertal 3 O 156/16, Urteil vom
    26.04.2017). Bislang hatte die Volkswagen AG in sämtlichen verlorenen
    Verfahren Berufung eingelegt. "Es ist daher eine große Überraschung,
    dass offenbar ein Strategiewechsel vollzogen wird", meint
    Rechtsanwalt Tobias Ulbrich, Partner der Sozietät. Bislang habe der
    Konzern jede auch nur erdenkliche Möglichkeit genutzt, die Verfahren
    in die Länge zu ziehen und dennoch eine Entscheidung von
    Obergerichten zu vermeiden, erläutert Rechtsanwalt Prof. Dr. Rogert.
    Daher handele es sich um einen Durchbruch für die Geschädigten, weil
    diese erstmals seit der Aufdeckung des Abgasskandals endgültig
    entschädigt werden und die betroffenen Fahrzeuge zurückgeben können.

    Besonders brisant finden die Anwälte die Tatsache, dass
    üblicherweise nur dann kein Rechtsmittel eingelegt werde, wenn die
    unterlegene Partei nicht mehr an ihre Erfolgsaussichten glaube. Die
    Signale der Oberlandesgerichte weisen genau in diese Richtung, meint
    Rechtsanwalt Ulbrich: "Es spricht sehr viel dafür, dass die
    Berufungsinstanz die erstinstanzlichen Urteile bestätigt hätte. Das
    scheinen die Volkswagen-Anwälte ebenso zu beurteilen, denn ansonsten
    hätten sie dem Konzern empfohlen, das Berufungsverfahren zu
    betreiben. Diese Einschätzung bezieht sich offensichtlich auf mehrere
    Oberlandesgerichtsbezirke, denn die Berufungsverfahren hätte vor den
    Oberlandesgerichten Hamm, Düsseldorf und Bamberg stattgefunden."

    "Künftig dürfen die Geschädigten im Falle einer Klage gegen
    Volkswagen berechtigte Hoffnung haben, dass sie in nur einer Instanz
    ihre Ansprüche durchsetzen können. Das führt zu einer deutlich
    schnelleren Anspruchsdurchsetzung. Zudem entfalten diese
    rechtskräftigen Urteile eine erhebliche Signalwirkung für diejenigen,
    die direkt bei dem Konzern Fahrzeuge gekauft haben. Das gilt
    insbesondere für Großkunden und Käufer mit Schwerbehindertenausweis,
    also Kunden mit Rabattansprüchen", erläutert Prof. Dr. Rogert.

    Nachdem die Düsseldorfer Kanzlei als erste bundesweit ein
    bahnbrechendes Urteil gegen die Volkswagen AG errungen habe (Urteil
    des Landgerichts Hildesheim vom 17.01.2017 - Az. 3 O 139/16, JUVE
    berichtete) und ebenfalls als erste Kanzlei in Nordrhein-Westfalen
    Verfahren gegen einen Vertragshändler gewonnen habe (Doppelschlag vor
    dem Landgericht Krefeld, Urteile vom 16.09.2016 - Az. 2 O 83/16 und 2
    O 72/16) könne sie nunmehr wiederum als erste Kanzlei mit
    rechtskräftigem Abschluss von Verfahren gegen die Volkswagen AG
    aufwarten. Bereits früher habe sie ebenfalls erstmalig ein Urteil
    gegen einen Vertragshändler vollstreckt, um dem Kläger den Kaufpreis
    zu verschaffen. Einzelheiten dazu finden Sie unter
    http://auto-rueckabwicklung.de.

    OTS: Rogert & Ulbrich
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/119896
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_119896.rss2

    Pressekontakt:
    Prof. Dr. Marco Rogert
    Rechtsanwalt/Wirtschaftsjurist

    Rogert & Ulbrich
    Rechtsanwälte in Partnerschaft

    Königsallee 2 b (Regus)
    40212 Düsseldorf

    +49 (0)211/310638-0 (Tel.)
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