Feuerversicherung
Wenn die Flammen wüten
Ob in Italien oder Portugal - Mit hohen Temperaturen steigt vor allem in südlichen Ländern die Gefahr von Waldbränden und Unwettern. Wie Sie Ihren Versicherungsschutz optimieren.
Im Notfall ist die Feuerwehr meist der erste Helfer vor Ort. (© benjaminnolte)
Die jüngsten Brände in Portugal, Spanien und Italien zeigen: Wenn die Natur ihre Muskeln spielen lässt, dann sind Menschen oft hilflos. Oft zieht sich inzwischen eine Schneise der Verwüstung durch die betroffenen Gebiete. Ortschaften mussten evakuiert werden.
Flüchten müssen, während das eigene Zuhause zerstört wird: Das ist ein Horrorszenario. Derart schlimme Brände scheinen zwar derzeit in Deutschland weniger wahrscheinlich als in südlichen Gefilden. Dennoch mehren sich auch bei uns die Schäden durch Unwetter. Und besonders im Süden der Republik sieht der Deutsche Wetterdienst aktuell eine erhöhte Gefahr von Waldbränden. Vorbeugend verhängte die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald ein Grill- und Rauchverbot in und um alle Wälder im Bundesgebiet. Das Verbot ist in den meisten Bundesländern bis zum 31. Oktober befristet, in Sachsen-Anhalt bis zum 15. Oktober und in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen sogar bis Jahresende.
Feuer und Flamme für die Wohngebäudeversicherung
Vor allem Immobilienbesitzer sollten sich gegen die finanziellen Katastrophen, die durch Feuer entstehen können, wappnen. In der Regel ist die Feuerversicherung, die in solchen Fällen zahlt, ein Teil der Wohngebäudeversicherung. Sie schützt Hausbesitzer vor den finanziellen Folgen von Bränden, Blitzeinschlägen, Explosionen, Implosionen sowie dem Aufprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung.
Die Feuerversicherung ersetzt grundsätzlich Schäden am Haus selbst. Das beinhaltet das Mauerwerk, Fenster, Türen und das Dach. Ebenfalls inbegriffen ist Gebäudezubehör wie Terrassen oder Carports sowie fest verbaute Einrichtungsgegenstände wie Einbauküchen oder Wandschränke. Ausgeschlossen sind hingegen bestimmte nicht befestigte Gegenstände auf dem Grundstück. Dazu zählen Zäune, Spielgeräte oder Gartenmöbel.
Bei Naturkatastrophen benötigten Sie speziellen Schutz
Die normale Wohngebäudeversicherung deckt jedoch Schäden, die durch Naturkatastrophen entstehen, in der Regel nicht ab. Dazu können je nach Police neben Erdbeben, Stürmen, Überflutungen und Erdrutschen auch Waldbrände zählen. Versicherte checken Ihre Policen. Um abgesichert zu sein, ist auch bei Waldbränden oft zusätzlich eine Elementarschadenversicherung nötig. Einzig Hausbesitzer, die über alte DDR-Policen verfügen, müssen sich nicht sorgen. Bei ihnen zahlt die Gebäudeversicherung in der Regel auch bei Naturkatastrophen.