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    DGAP-Adhoc  1117  0 Kommentare STADA Arzneimittel AG bestätigt, dass Bain Capital und Cinven Antrag auf Befreiung von einjähriger Sperrfrist zur Abgabe eines erneuten freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots erwägen





    DGAP-Ad-hoc: STADA Arzneimittel AG / Schlagwort(e): Sonstiges


    STADA Arzneimittel AG bestätigt, dass Bain Capital und Cinven Antrag auf Befreiung von einjähriger Sperrfrist zur Abgabe eines erneuten freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots erwägen


    04.07.2017 / 00:23 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



    Bad Vilbel, 3. Juli 2017 - Die STADA Arzneimittel AG bestätigt, dass die Nidda Healthcare Holding AG, die Erwerbsgesellschaft von Bain Capital und Cinven, ihr mitgeteilt hat, derzeit zu erwägen, einen Antrag auf Befreiung von der einjährigen Sperrfrist zur Abgabe eines erneuten freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots im Sinne des § 26 Abs. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu stellen. STADA prüft derzeit, ob sie dem Befreiungsantrag zustimmen würde und wird den Kapitalmarkt und die Öffentlichkeit gemäß den rechtlichen Anforderungen über den weiteren Fortgang informieren.

    Kontakt:

    STADA Arzneimittel AG / Investor Relations / Leslie Iltgen / Stadastraße 2-18 / 61118 Bad Vilbel /

    Tel.: +49 (0) 6101 603-173 / Fax: +49 (0) 6101 603-215 / E-Mail: leslie.iltgen@stada.de



    Oder besuchen Sie uns im Internet unter www.stada.de.










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    Unternehmen: STADA Arzneimittel AG
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    Telefon: +49 (0)6101 603- 113
    Fax: +49 (0)6101 603- 506
    E-Mail: communications@stada.de
    Internet: www.stada.de
    ISIN: DE0007251803, DE0007251845,
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