Krankenversicherung
Zurück in die GKV? - Entdecke die Möglichkeiten! - Seite 2
Bei einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis gibt es Gestaltungsmöglichkeiten für alle, deren Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, weiß moneymeets-Geschäftsführer Dieter Fromm:
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Der Arbeitnehmer kann die Arbeitszeit reduzieren und so das Einkommen senken.
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Sie können einen Teil Ihres Bruttogehalts in Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung umwandeln. Bei dieser Option wird Ihr Jahres-Bruttoeinkommen unter den Grenzwert gedrückt.
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Sie können sich zudem einen Teil ihres Bruttogehalts variabel, also nach gewissen Erfolgskriterien auszahlen lassen. Bei dieser Variante ist ausschlaggebend, dass die Jahresarbeitsentgeltgrenze allein ihr Festeinkommen betrifft.
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2. Möglichkeit: Arbeitslosigkeit oder Familienversicherung
Auch nach einer Phase der Arbeitslosigkeit können Sie neu entscheiden. Zudem können sich Unternehmer in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichern lasen, wenn der Partner gesetzlich versichert
ist. Dann dürfen sie allerdings nicht mehr als 450 Euro pro Monat verdienen.
Für Unternehmer gibt es zahlreiche Möglichkeiten in die gesetzliche Krankenkasse zurückzukehren. (© baranq)
3. Möglichkeit: Vom Unternehmer zum Manager
Wer seine Firma verkauft, verpachtet, die Erbfolge vorwegnimmt oder eine Holding gründet, kann sich von der eigenen Firma als Geschäftsführer anstellen lassen. "Damit ändert sich die steuerliche
Einkunftsart. Der Prozess lässt sich auch aus versicherungstechnischer Sicht optimal gestalten," sagt Fiala.
4. Möglichkeit: Nebenberufliche Selbstständigkeit
Immer wieder berichten Medien, dass sich viele Freiberufler die Beiträge zur Krankenversicherung nicht leisten können, sich aber in der privaten Krankenversicherung gefangen fühlen, wenn sie ihr
Unternehmen nicht aufgeben wollen. "Nebenberuflichkeit" kann in einem solchen Fall das Zauberwort heißen. Es bedeutet, hauptberuflich angestellt zu arbeiten und ein nebenberuflich Selbstständiger
zu werden. Denn dann sind Versicherte über ihren Hauptberuf krankenversichert. Krankenversicherungsbeiträge für den Nebenberuf fallen nicht an. Ob eine Tätigkeit versicherungstechnisch dabei als
neben- oder hauptberuflich gilt, bestimmt die wirtschaftliche Bedeutung nach dem Einkommen und dem zeitlichen Aufwand. Der GKV ist dabei nicht an die Feststellung des Finanzamts gebunden. Daher
gilt es zu beachten, dass eine hauptberufliche Selbstständigkeit regelmäßig vorliegt, wenn diese mehr als halbtags ausgeübt wird, also mehr als 20 Stunden pro Woche umfasst, informiert Fiala. Die
Spitzenverbände unterstellten zudem auch eine hauptberufliche Tätigkeit, wenn zwar nicht mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet wird, aber das Einkommen aus der Selbstständigkeit 75 Prozent der
Bezugsgröße in der Sozialversicherung (2017: 2.231,25 Euro pro Monat) übersteige.