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     4411  0 Kommentare Marapharm Ventures Inc. („Marapharm“) informiert über Ausnahmeregelungen bei Platzierungen und verlängert angekündigte Privatplatzierung

    Marapharm Ventures Inc. („Marapharm“) informiert über Ausnahmeregelungen bei Platzierungen und verlängert angekündigte Privatplatzierung

     

    Marapharm gibt bekannt, dass die am 5. Juli 2017 angekündigten Stammaktienwarrants im Wert von 6 Millionen $ bereits reserviert bzw. bezahlt wurden. Aufgrund der überragenden Resonanz hat sich Marapharm entschlossen, die Platzierung der Warrants bis 15. September 2017 zu verlängern. Darüber hinaus wird Marapharm neue Ausnahmeregelungen zulassen, um die Platzierung inklusiver zu gestalten.

     

    Im Anschluss an die Pressemeldung vom 5. Juli 2017, in der eine Privatplatzierung ohne Brokerbeteiligung (die „Platzierung“) von bis zu 80.000.000 Stammaktienkaufwarrants (die „Warrants“) zum Preis von 0,10 $ pro Warrant - entsprechend einem Erlös in Höhe von 8.000.000 $ - angekündigt wurde, hat das Unternehmen die Möglichkeit, einen Teil der Platzierung über einen Investment Dealer gemäß den einschlägigen Vorschriften (Multilateral CSA Notice 45-318 Prospectus Exemption for Certain Distributions through an Investment Dealer bzw. „CSA 45-318“) sowie den entsprechenden Instrumenten, Vorschriften und Regeln zur Umsetzung von CSA 45-318 in den teilnehmenden Rechtssystemen (zusammen mit CSA 45-318 als „Ausnahmeregelung für Investment Dealer“ bezeichnet) abzuwickeln. Bei der Durchführung der Platzierung akzeptiert das Unternehmen zusätzlich zur „Ausnahmeregelung für Investment Dealer“ für die Zeichnung der Warrants auch noch andere Befreiungen von der Prospektpflicht laut anwendbarem Recht.

     

    Darüber hinaus wird Marapharm die Platzierung allen bestehenden Marapharm-Aktionären zugänglich machen, welche bei Geschäftsschluss am 4. Juli 2017 (Datum einen Tag vor der Erstbekanntgabe der Platzierung) in Besitz von Aktien waren (und diese auch nach dem Abschlussdatum noch besitzen), wobei hier die Ausnahmeregelung von der Prospektpflicht der Vorschrift BC Instrument 45-534 (Exemption from prospectus requirement for certain trades to existing security holders and in similar instruments in other jurisdictions in Canada bzw. „Ausnahmeregelung für bestehende Aktionäre“) zum Tragen kommt.

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    Marapharm Ventures Inc. („Marapharm“) informiert über Ausnahmeregelungen bei Platzierungen und verlängert angekündigte Privatplatzierung Marapharm Ventures Inc. („Marapharm“) informiert über Ausnahmeregelungen bei Platzierungen und verlängert angekündigte Privatplatzierung Marapharm gibt bekannt, dass die am 5. Juli 2017 angekündigten Stammaktienwarrants im Wert von 6 …