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Laurèl GmbH: Eintritt der Rechtskraft des Insolvenzplans (deutsch)
Laurèl GmbH: Eintritt der Rechtskraft des Insolvenzplans
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DGAP-Ad-hoc: Laurèl GmbH / Schlagwort(e): Insolvenz
Laurèl GmbH: Eintritt der Rechtskraft des Insolvenzplans
16.08.2017 / 14:50 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt
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Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art. 17 Abs. 1 MAR
Laurèl GmbH: Eintritt der Rechtskraft des Insolvenzplans
Aschheim bei München, 16. August 2017 - Die Gesellschaft gibt hiermit
bekannt, dass der am 31. Juli 2017 vom Amtsgericht München bestätigte
Insolvenzplan im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft mit
Ablauf des 14. August 2017 rechtskräftig geworden ist. Nachdem gestern, am
15. August 2017, aufgrund eines Feiertags in Bayern eine Bestätigung durch
das Insolvenzgericht nicht eingeholt werden konnte, hat das Insolvenzgericht
der Gesellschaft heute mitgeteilt, dass Beschwerden innerhalb der
Beschwerdefrist nicht erhoben wurden und der Insolvenzplan damit
rechtskräftig geworden ist.
Mit dem Eintritt der Rechtskraft sind gemäß den Bestimmungen der
Insolvenzordnung die im gestaltenden Teil des Insolvenzplans festgelegten
Wirkungen für und gegen alle Beteiligten eingetreten. Dies betrifft auch den
in der Ad-hoc-Mitteilung der Gesellschaft vom 27. März 2017 erläuterten
sogenannten Debt-Equity-Swap, mit dem die Anleihegläubiger der von der
Laurèl begebenen Anleihe 2012/2017 (ISIN: DE000A1RE5T8 / WKN A1RE5T)
(Laurèl-Anleihe) ihre Forderungen wirtschaftlich betrachtet in Eigenkapital
umwandeln. Hierzu ist die Laurèl-Anleihe kraft Plangestaltung auf das als
Abwicklungsstelle fungierende Bankhaus Gebr. Martin übertragen worden. Die
Laurèl-Anleihe wird gemäß dem Insolvenzplan in die Laurèl GmbH zur Stärkung
des Eigenkapitals der Laurèl GmbH eingebracht.
Zum Zwecke der buchungstechnischen Umsetzung des Debt-Equity-Swaps war mit
Wirkung zum Beginn des 15. August 2017 die Laurèl-Anleihe bei der
Clearstream Banking AG gesperrt und der Handel an der Frankfurter
Wertpapierbörse ausgesetzt worden. Hierüber hatte die Gesellschaft bereits
in ihrer Ad-hoc-Mitteilung vom 14. August 2017 informiert.
Im Gegenzug haben die Anleihegläubiger für jede übertragene
Schuldverschreibung das Recht erhalten, Aktien an der Munich Brand Hub AG,
Aschheim bei München, zu erwerben (Aktienerwerbsrecht). Bei der Munich Brand
Hub AG handelt es sich um eine neu gegründete Gesellschaft, die gemäß den
Bestimmungen des Insolvenzplans sämtliche Geschäftsanteile an der Laurèl
GmbH übernehmen und als Holding-Gesellschaft fungieren wird. Die
Aktienerwerbsrechte werden nur innerhalb einer Erwerbsfrist ausübbar sein,
die erst zu laufen beginnt, wenn ein von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligter Wertpapierprospekt vorliegt. Die
Munich Brand Hub AG bereitet derzeit alle Maßnahmen vor, um zeitnah den
Wertpapierprospekt billigen zu lassen und zu veröffentlichen. Über den
Beginn der Erwerbsfrist und die weiteren Einzelheiten werden die
Anleihegläubiger noch gesondert informiert werden.
Laurèl GmbH, Aschheim bei München
Die Geschäftsführung
Für weitere Informationen:
Frank Ostermair/Linh Chung
Better Orange IR & HV AG
+49 (0)89 8896906-14
frank.ostermair@better-orange.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Laurèl GmbH
Einsteinring 28
85609 Aschheim
Deutschland
Telefon: +49 (0)89 99 888 0
Fax: +49 (0)89 99 888 444
E-Mail: info@laurel.de
Internet: www.laurel.de
ISIN: DE000A1RE5T8
WKN: A1RE5T
Börsen: Freiverkehr in Berlin, München, Tradegate Exchange;
Open Market in Frankfurt
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