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     13261  0 Kommentare Widerrufsjoker: Die Erfahrungen der IG Widerruf mit dem Kredit-Widerruf

    Der Widerrufsjoker ist nicht tot! Trotz einer Gesetzesänderung im vergangenen Jahr kommen immer noch einige Hunderttausend Baufinanzierungen für einen Widerruf in Frage. Die Interessengemeinschaft Widerruf informiert Verbraucher und hilft bei der Umsetzung.

    Der Widerrufsjoker sorgt seit 2014 für reichlich Schlagzeilen. Denn zehntausende Immobilienbesitzer haben fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in ihren Kreditverträgen genutzt, um sich während der laufenden Zinsbindung von alten Baufinanzierungen zu trennen – und zwar, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zu bezahlen. Die stark gesunkenen Zinsen machten dies enorm attraktiv: Wenn ein Verbraucher beispielsweise aus einer Baufinanzierung mit einem Zinssatz von fünf Prozent und einem Volumen von 200.000 Euro vier Jahre vor Ende der Zinsbindung „herauskommt“ und danach nur noch einen Zins von zwei Prozent bezahlt, so spart er 6.000 Euro pro Jahr, in vier Jahren also 24.000 Euro.

    Das sind Summen, die den Banken weh getan haben. Ihre Lobbyarbeit hat dafür gesorgt, dass Bundesregierung und Bundestag mit einer Neuregelung des Gesetzes für Immobilienkredite im Frühjahr 2016 den Widerrufsjoker für Verbraucher beschnitten hat. Immobilienkredite, die vor dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, können nun auch bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung nicht mehr widerrufen werden. Für jüngere Darlehen gilt diese Einschränkung nicht. Das Kalkül der Finanzindustrie war, dass Baufinanzierungen, die nach Juni 2010 abgeschlossen worden sind, nicht mehr fehlerhaft sind.

    Doch mit dieser Erwartung haben sich die Kreditinstitute getäuscht. Denn jüngste Gerichtsurteile zeigen, dass etliche Baufinanzierungen aus der Zeit nach Juni 2010 ebenfalls fehlerhafte Widerrufsbelehrungen aufweisen. Somit ist der Widerrufsjoker noch quicklebendig – insbesondere für zwei Gruppen von Baufinanzierungen.

     

    1. Alle Darlehen nach dem 10. Juni 2010

    Für Kredite, die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, ist der Widerruf nach wie vor möglich. Sie sind von dem neuen Gesetz grundsätzlich nicht erfasst. Neueste Urteile des OLG Nürnberg und OLG Karlsruhe sowie des Bundesgerichtshofs (XI ZR 434/15) bestätigen, dass zahlreiche Kreditverträge aus diesem Zeitraum fehlerhafte Widerrufsbelehrungen haben und daher widerrufen werden können. Und das ist äußerst lukrativ: Denn viele Darlehen aus den Jahren 2010 bis 2012 haben Zinssätze um die vier Prozent – während heute eher eine Verzinsung von 1,5 Prozent üblich ist. Besonders gute Chancen auf den Widerrufsjoker haben Sparkasse-Kunden, die zwischen Mitte 2010 und Ende 2011 finanziert haben. Das zeigen die Erfahrungen der Interessengemeinschaft Widerruf, die betroffene Verbraucher bei der Umsetzung des Widerrufs unterstützt.


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Widerrufsjoker: Die Erfahrungen der IG Widerruf mit dem Kredit-Widerruf Der Widerrufsjoker ist nicht tot! Trotz einer Gesetzesänderung im vergangenen Jahr kommen immer noch einige Hunderttausend Baufinanzierungen für einen Widerruf in Frage. Die Interessengemeinschaft Widerruf informiert Verbraucher und hilft bei der Umsetzung.