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Softship AG: Kündigung der Einbeziehung der Aktien in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse (Basic Board)
DGAP-News: Softship AG / Schlagwort(e): Delisting
Softship AG: Kündigung der Einbeziehung der Aktien in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse (Basic Board) |
Das Delisting hat keine Auswirkung auf die Aktionärsstellung, d. h. die gegenwärtigen Aktionäre bleiben auch nach dem Delisting Aktionäre der Gesellschaft. Mit Ablauf der Kündigungsfrist, die drei Monate beträgt und damit nach § 30 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Börse zum 30. November 2017 wirksam wird, wird allerdings der Handel der Aktien der Softship AG im Freiverkehr (Basic Board) eingestellt.
Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen das freiwillige Erwerbsangebot der CargoWise GmbH und halten den gebotenen Preise in Höhe von 10,00 EUR je Aktie für attraktiv. Der Vorstand empfiehlt daher den Aktionären das Angebot unter Berücksichtigung des Delistings sowie der persönlichen Verhältnisse zu prüfen. Weitere Informationen zum Angebot unter http://softshipoffer.wisetechglobal.com/de-de/.
Infolge des Erwerbs der Aktienmehrheit der CargoWise GmbH an der Softship AG, ist der Vorstand der Softship AG zu der Überzeugung gelangt, dass der Nutzen der Einbeziehung der Aktien der Softship AG in den Freiverkehr (Basic Board) der Frankfurter Wertpapierbörse den dadurch begründeten Aufwand nicht mehr rechtfertigt.