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ams AG / ams kündigt die Begebung einer Wandelanleihe in Höhe von USD 350 Mio. mit 5 Jahren Laufzeit an
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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro
adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der
Emittent verantwortlich.
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Finanzierung
25.09.2017
Premstätten - Premstätten, Österreich (25 September 2017) - ams AG (SIX: AMS)
("ams"), ein weltweit führender Anbieter von hochwertigen Sensorlösungen, gibt
bekannt, dass der Vorstand heute mit Einverständnis des Aufsichtsrats die
Privatplatzierung von vorrangigen, unbesicherten Wandelanleihen (die "Anleihen")
im Gesamtnominal von USD 350 Mio. (die "Platzierung") mit einer Laufzeit bis
2022 und einer Stückelung von je USD 200.000 beschlossen hat. Die Anleihen sind
grundsätzlich auf Basis des bedingten Kapitals der Gesellschaft in neue,
nennwertlose Inhaber-Stammaktien wandelbar. Bezugsrechte bestehender Aktionäre
von ams wurden ausgeschlossen.
Die Anleihen werden eine Laufzeit von fünf Jahren haben und zu 100 Prozent ihres
Nennwerts ausgegeben und - sofern nicht gewandelt - zurückgezahlt werden. Der
Kupon der Anleihen wird zwischen 0,625 Prozent und 1,125 Prozent per annum
liegen und halbjährlich nachschüssig zahlbar sein. Die Wandelprämie wird,
umgerechnet in USD zum aktuellen Wechselkurs, zwischen 47,5 Prozent und 52,5
Prozent über dem Referenzkurs, der dem volumengewichteten Durchschnittskurs der
Aktien auf der SIX Swiss Exchange zwischen Vermarktungsbeginn und der
Preissetzung der Platzierung entspricht, liegen. Die Preissetzung wird
voraussichtlich im Verlaufe des heutigen Tages im Anschluss an ein
beschleunigtes Bookbuilding-Verfahren vollzogen, die Begebung wird
voraussichtlich am oder um den 28. September 2017 erfolgen.
ams ist berechtigt, die Wandelanleihe entsprechend den Anleihebedingungen zum
Nennwert (zuzüglich Stückzinsen) zurückzuzahlen, sofern weniger als 20 Prozent
des ursprünglichen Gesamtnennwerts ausstehen.
Der Nettoerlös der Anleihenemission wird für allgemeine Unternehmenszwecke
verwendet werden.
ams beabsichtigt, innerhalb von 30 Tagen nach Begebung die Aufnahme der Anleihen
zum Handel im Open Market Segment der Frankfurter Börse zu beantragen.
In Übereinstimmung mit Regulation S (Category 1) des United States Securities
Act von 1933 werden die Anleihen ausschließlich institutionellen Investoren
außerhalb der Vereinigten Staaten, Kanada, Australien, Japan, Südafrika und
anderer Jurisdiktionen innerhalb derer das Angebot oder der Verkauf der
Wertpapiere gesetzlich untersagt ist, angeboten.
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