CMS European Real Estate Deal Point Study 2017 / Immobilienmarkt weiter stabil und verkäuferfreundlich - Seite 2
offenbar auch höhere Renditeerwartungen und ein geringes
Leerstandsrisiko", sagt Dr. Dirk Rodewoldt, Partner und Leiter der
internationalen Practice Group Real Estate & Construction von CMS.
Generell setzt sich der Trend zu Einzelimmobilien-Transaktionen
fort: Nachdem bereits in den Vorjahren ein Anstieg von 70 Prozent auf
78 Prozent erkennbar war, liegt der Wert im Jahr 2016 bereits bei 82
Prozent. Begünstigt wurde diese Entwicklung durch die anhaltend hohe
Nachfrage nach Core-Immobilien. Zudem waren aufgrund des zunehmend
knappen Marktangebots bei Bestandsimmobilien auch
Projektentwicklungen (Forward Deals) für Investoren attraktiv.
Mehr nationale Käufer
Nationale Investoren konnten ihre Position am europäischen
Immobilienmarkt im Jahr 2016 weiter ausbauen. Ihr Anteil lag
europaweit bei insgesamt 66 Prozent. Während im Jahr 2014 noch mehr
Investitionen durch ausländische Käufer (53 Prozent) als durch
nationale Investoren (47 Prozent) getätigt wurden, hatte sich das
Verhältnis in 2015 bereits umgekehrt. Hier lag der Anteil der
nationalen Investoren schon bei 53 Prozent.
Verkäuferfreundliche Kaufvertragsregelungen werden häufig
vereinbart
Auch in 2016 ist die starke Position der Verkäufer auf dem
Immobilienmarkt deutlich zu erkennen. Dies lässt sich vor allem an
den Regelungen zur Haftungsbeschränkung des Verkäufers ablesen: Im
Jahr 2010 hatte der Anteil der Abschlüsse mit einer vertraglichen
Maximalhaftung noch bei 25 Prozent gelegen, während er 2015 den
Höchstwert von 65 Prozent erreichte. Im Jahr 2016 konnten Verkäufer
bei 60 Prozent der geschlossenen Verträge ihren Wunsch nach einer
vereinbarten Haftungshöchstgrenze bei Immobilienverträgen
durchsetzen. Trotz des leichten Rückgangs bewegt sich dieser Anteil
weiter auf vergleichsweise hohem Niveau. Noch stärker als im
europäischen Vergleich war die Verhandlungsposition der Verkäufer auf
dem deutschen Transaktionsmarkt, wo ein weiterer Anstieg auf knapp 80
Prozent festzustellen war.
Stabil geblieben ist auch der Anteil der Transaktionen mit
verkäuferfreundlichen Regelungen, die eine Bagatellgrenze
beziehungsweise eine Mindestfreigrenze für Gewährleistungs- und
Garantieansprüche des Käufers umfassen (sogenannte De-minimis- und
Basket-Klauseln). Der Anteil der Verträge, die solche Klauseln
beinhalten, blieb mit 55 Prozent bzw. 45 Prozent nur minimal hinter
den Rekordwerten aus dem Jahr 2015 zurück. Darüber hinaus stieg auch
der Anteil der Transaktionen mit kurzen Verjährungsfristen von sechs
bis 18 Monaten auf den höchsten Stand im Vergleichszeitraum (34
Nationale Investoren konnten ihre Position am europäischen
Immobilienmarkt im Jahr 2016 weiter ausbauen. Ihr Anteil lag
europaweit bei insgesamt 66 Prozent. Während im Jahr 2014 noch mehr
Investitionen durch ausländische Käufer (53 Prozent) als durch
nationale Investoren (47 Prozent) getätigt wurden, hatte sich das
Verhältnis in 2015 bereits umgekehrt. Hier lag der Anteil der
nationalen Investoren schon bei 53 Prozent.
Verkäuferfreundliche Kaufvertragsregelungen werden häufig
vereinbart
Auch in 2016 ist die starke Position der Verkäufer auf dem
Immobilienmarkt deutlich zu erkennen. Dies lässt sich vor allem an
den Regelungen zur Haftungsbeschränkung des Verkäufers ablesen: Im
Jahr 2010 hatte der Anteil der Abschlüsse mit einer vertraglichen
Maximalhaftung noch bei 25 Prozent gelegen, während er 2015 den
Höchstwert von 65 Prozent erreichte. Im Jahr 2016 konnten Verkäufer
bei 60 Prozent der geschlossenen Verträge ihren Wunsch nach einer
vereinbarten Haftungshöchstgrenze bei Immobilienverträgen
durchsetzen. Trotz des leichten Rückgangs bewegt sich dieser Anteil
weiter auf vergleichsweise hohem Niveau. Noch stärker als im
europäischen Vergleich war die Verhandlungsposition der Verkäufer auf
dem deutschen Transaktionsmarkt, wo ein weiterer Anstieg auf knapp 80
Prozent festzustellen war.
Stabil geblieben ist auch der Anteil der Transaktionen mit
verkäuferfreundlichen Regelungen, die eine Bagatellgrenze
beziehungsweise eine Mindestfreigrenze für Gewährleistungs- und
Garantieansprüche des Käufers umfassen (sogenannte De-minimis- und
Basket-Klauseln). Der Anteil der Verträge, die solche Klauseln
beinhalten, blieb mit 55 Prozent bzw. 45 Prozent nur minimal hinter
den Rekordwerten aus dem Jahr 2015 zurück. Darüber hinaus stieg auch
der Anteil der Transaktionen mit kurzen Verjährungsfristen von sechs
bis 18 Monaten auf den höchsten Stand im Vergleichszeitraum (34