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    BGH  219  0 Kommentare Für Kauf von teuren Pferden gelten keine Sonderregeln

    KARLSRUHE (dpa-AFX) - Er sollte bei Grand-Prix-Prüfungen auftreten und kostete eine halbe Million Euro - am Ende blieb der Hannoveraner Wallach im Stall und beschäftigt die Gerichte. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies am Mittwoch einen Streit über den Kauf des Dressurpferds zurück an das Berufungsgericht. Die Karlsruher Richter machten dabei klar, dass für den Erwerb teurer Pferde dieselben Grundsätze gelten wie für alle Tierkäufe. Man könne nicht erwarten, ein "ideales" Tier zu erhalten. (Az.: VIII ZR 32/16)

    Der Kläger wollte das Tier, das er 2010 von einem Reitlehrer und Pferdetrainer erworben hatte, zurückgeben. Es lahme, habe Schmerzen und widersetze sich dem Reiter. Als Ursache dafür machte er einen Röntgenbefund an den Halswirbeln aus. Ein Sachverständiger kam im Prozess jedoch zu dem Ergebnis, dass der Befund sich mit hoher bis sehr hoher Wahrscheinlichkeit klinisch nicht ausgewirkt habe.

    Bei Lahmheit, Schmerzen und Widersetzlichkeit könnte das Pferd zwar durchaus mangelhaft sein, so der BGH. Diese "Rittigkeitsprobleme" hätten dann aber bereits bei der Übergabe des Pferdes vorliegen müssen. Ob dies der Fall war, muss nun das Berufungsgericht klären.

    Mit dem Tier hatten die BGH-Richter derweil Mitleid. Immerhin werde es seit nunmehr sieben Jahren nicht mehr so geritten, wie es sollte./DP/stb






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