Vereinfacht gesagt: Das Einlegen eines Einspruchs bewirkt, daß der strittige Einkommensteuerbescheid nicht mehr existiert. Nicht der ganze Inhalt des Steuerbescheids vielleicht - sondern lediglich …
Zu schnell abgeschickt. Zusatz: Ich meine dies vom inhaltlichen her. Wer meint, er könne so die Steuerzahlung "hinauszögern", irrt leider.;)