@michaelfroh Die Bearbeitungszeit ist in der Abgabenordnung (AO) geregelt. Sollte das FA nicht in angemessener Zeit reagieren, darf davon ausgegangen werden, dass dem Einspruch stattgegeben wurde (AO …
Kannst Du nicht lesen? Für 199 Euro sitzt Du in der ersten Reihe. Der 1 Euro dient nur der Wahrnehmung der Offerte, welche nochmals mit 199 Euro zuschlägt.