@ keptnkirk Nein! Am besten gegen jeden Steuerbescheid in dem Du Spekulationsgewinn angegeben hast "Einspruch einlegen UND das Verfahren Ruhe lassen". Somit sind die "sonstigen Einkünfte" vorläufig …
an Nataly: ist die o.a. Diskriminierung mit dem Steuerbereinigungsgesetz von E.2003 nicht aufgehoben worden ?