Hallo amicus wie bereits erwähnt kommst du m.E. nach nicht um die Anzeige der gezahlten 3 größeren Beträgen herum. Der Sohn erhält p.Monat € 2000,- von der Mutter, die m.E. als Unterhaltszahlungen …
Grundsätzlich ja, wenn du die Voraussetzungen erfüllst, dass das Arbeitszimmer überhaupt steuerlich anerkannt wird.
(Beruflich Nutzung über 50%, Kein anderer Arbeitsplatz steht zur Verfügung)
Die Frage kann m.E. nicht ohne weiteres beantwortet werden.
Welchen Beruf hat der Sohn gelernt?
Wie lange bzw. seit wann pflegt er die Mutter?
Wie sah die Pflege aus?