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    Offline seit 27.03.07, 20:58

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    Zeit Beitrag Besuche (24h) Neuester Beitrag
    27.03.07, 20:53
    Hallo amicus wie bereits erwähnt kommst du m.E. nach nicht um die Anzeige der gezahlten 3 größeren Beträgen herum. Der Sohn erhält p.Monat € 2000,- von der Mutter, die m.E. als Unterhaltszahlungen …
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    0 von
    amicus

    27.03.07, 20:37
    Hallo,

    Grundsätzlich ja, wenn du die Voraussetzungen erfüllst, dass das Arbeitszimmer überhaupt steuerlich anerkannt wird.
    (Beruflich Nutzung über 50%, Kein anderer Arbeitsplatz steht zur Verfügung)
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    0 von
    mad_marc

    26.03.07, 21:18
    Die Frage kann m.E. nicht ohne weiteres beantwortet werden.
    Welchen Beruf hat der Sohn gelernt?
    Wie lange bzw. seit wann pflegt er die Mutter?
    Wie sah die Pflege aus?
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    0 von
    amicus

    26.03.07, 20:58
    zu deiner geplanten Konstellation kann ich dir nur einen Hinweis geben: Wenn du es selber bastelst kann das ganz schön in die Hose gehen. In deinem Fall ist es besser 10% der …
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    0 von
    Taxpayer

    08.03.07, 11:04
    Hallo
    Schau mal in § 30 ErbStG., wenn es dir vorliegt.
    Da steht es genau drin.
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    0 von
    amicus

    07.03.07, 20:54
    Wie bereits erwähnt bin ich der Meinung, dass für den Erbfall eine Erklärung für alle Erben abzugeben ist. Im Rahmen der Erklärung ist dann anzugeben, welcher Erbe was und wieviel bekommen hat, lt …
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    0 von
    amicus

    07.03.07, 20:37
    M.E. muss nicht jeder Erbe eine gesonderte ErbSt. Erkl einreichen. Im Normalfall wird im Erbfall eine ErbSt.Erkl. für den Erblasser erstellt, in dem sodann die Erben und Vermächnisnehmer aufgeführt …
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    0 von
    amicus

    07.03.07, 20:26
    Einen Rat zugeben, die 3 Schenkungen in der Erbschaftsteuererkl. nicht anzugeben wäre Beihilfe zur Steuerhinterziehung, und in der Praxis nicht zu empfehlen.
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    0 von
    amicus

    06.03.07, 20:27
    Nach deinen Schilderungen gehe ich davon aus, dass es sich hier nicht um eine klassische Berufsausbildung handelt, wenn du dich selber ausbildest. Das Finanzamt wird diese Aufwendungen, die du hast …
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    0 von
    florentin

    06.03.07, 10:12
    Hallo amicus Wie erwähnt kann man einen Betrieb ruhen lassen, wenn geplant ist diesen wieder aufzunehmen. Aufpassen sollte man jedoch in dieser Phase, dass die Verluste in dieser Zeit nicht so hoch …
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    0 von
    nilsw

    05.03.07, 21:03
    Das Problem ist, ob sich diese Frage bzgl. des Freibetrages für Betriebsvermögen in einigen Jahren noch stellt. Geplant ist die große Erbschaftsteuerreform. Grundsätzlich kannst du einen Betrieb …
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    0 von
    nilsw

    05.03.07, 20:49
    Zu den ´großen Schenkungen´:Wie bereits erwähnt sind diese im Rahmen der ErbSt.Erkl. anzugeben. Ob das FA kontrolliert und wie es kontrolliert kann ich dir nicht sagen. Wäre nur Spekulation. Ich gehe …
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    0 von
    amicus

    05.03.07, 11:31
    Planst du später mit deiner Musik Geld zu verdienen? Wenn ja, wie?
    Konzerte, Unterricht? Bist du in einem Orchester?
    Gib mir mal nähere Infos, bitte
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    0 von
    florentin

    05.03.07, 10:06
    So, jetzt: Der vorliegende Referentenenturf zur GmbH Reform soll erst nach ausreichender Diskussion umgesetzt werden. Mit einem Inkrafttreten des Gesetzes ist erst für Ende 2007 zu rechnen. Geplant …
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    0 von
    gerdass

    04.03.07, 21:37
    Ok. ich hoffe ich denke daran:look:
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    0 von
    gerdass

    04.03.07, 21:29
    Bin leider nicht im Büro, kann es dir heute nicht definetiv sagen. Es sollen einige Erleichterungen kommen, auch wegen der Konkurenz zur Ltd. Ich denke, dass das Mindestkapital auf 10000€ …
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    0 von
    gerdass

    04.03.07, 21:21
    Er wollte keine Sachgründung durchführen, sondern eine Bargründung!;)
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    0 von
    gerdass

    04.03.07, 21:05
    Hallo, Frage 1: derzeit sind es noch€25.000,-, wovon du mindestens eine Einlage i.H. v. 50% einzahlen musst, damit die GmbH ins Handesregister eingetragen werden kann. Erleichterungen sollen erst ab …
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    0 von
    gerdass

    04.03.07, 20:42
    Unterhaltszahlungen im angemessenen Rahmen bleiben zweifelsfrei von der Schenkungssteuer unbeührt. Es stellt sich in diesem Fall allerdings die Frage, ob das FA `mehrmals Zahlungen der Mutter in …
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    amicus

    03.03.07, 21:12
    Sollte bei diesem Sachverhalt wohl auch ein bisschen erläutert werden :rolleyes:
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    0 von
    nilsw

    03.03.07, 21:09
    Ich erlaube mir einen kleinen Hinweis: Ich gehe davon aus, dass der Lebensgefährte deiner Mutter nicht dein leiblicher Vater oder du dessen Adoptivkind bist. Schenkungsteuerlich musst du den Wert der …
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    0 von
    nilsw

    03.03.07, 20:58
    zu Beitrag 12 Nataly: Der Nachlass zum Todeszeitpunkt beinhaltet aber nicht mehr die Vorschenkungen, sodass diese bei Nichtangabe in der Erbschaftsteuererklärung auch nicht in eine …
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    0 von
    amicus

    02.03.07, 23:35
    Vorschenkungen innerhalb der letzten 10Jahre sind ebenfalls im Rahmen der Erbschaftsteuererklärung anzugeben.
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    0 von
    amicus

    01.03.07, 22:28
    Hallo
    zu deiner Hobbymusikfrage:
    Du kannst Kosten für deine weitere Fortbildung nur dann ggf. steuerlich geltend machen,
    wenn du später eine Gewinnerzielungsabsicht hast.
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    0 von
    florentin

    01.03.07, 22:19
    Hallo
    Golfclubbeiträge sind grundsätzlich immer Kosten der privaten Lebensführung, das heist nicht abziehbar als Betriebsausgaben.

    Das gilt heute immer noch.
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    0 von
    nilsw

    01.03.07, 21:07
    Hallo.
    M.E.stecken in deiner Frage mehrere Probleme:
    1. Wenn du eine GmbH kaufst, dann kaufst du Kapitalanteile. Hier stellt sich das Problem mit der MWst. nicht.
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    crude_facts