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nilsw
Offline seit 27.03.07, 20:58
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27.03.07, 20:53 | Hallo amicus wie bereits erwähnt kommst du m.E. nach nicht um die Anzeige der gezahlten 3 größeren Beträgen herum. Der Sohn erhält p.Monat € 2000,- von der Mutter, die m.E. als Unterhaltszahlungen … Mehr Anzeigen Bitte loggen Sie sich ein! | 0 | von | |
27.03.07, 20:37 | Hallo, Grundsätzlich ja, wenn du die Voraussetzungen erfüllst, dass das Arbeitszimmer überhaupt steuerlich anerkannt wird. (Beruflich Nutzung über 50%, Kein anderer Arbeitsplatz steht zur Verfügung) Mehr Anzeigen Bitte loggen Sie sich ein! | 0 | von | |
26.03.07, 21:18 | Die Frage kann m.E. nicht ohne weiteres beantwortet werden. Welchen Beruf hat der Sohn gelernt? Wie lange bzw. seit wann pflegt er die Mutter? Wie sah die Pflege aus? Mehr Anzeigen Bitte loggen Sie sich ein! | 0 | von | |
26.03.07, 20:58 | zu deiner geplanten Konstellation kann ich dir nur einen Hinweis geben: Wenn du es selber bastelst kann das ganz schön in die Hose gehen. In deinem Fall ist es besser 10% der … Mehr Anzeigen Bitte loggen Sie sich ein! | 0 | von | |
08.03.07, 11:04 | Hallo Schau mal in § 30 ErbStG., wenn es dir vorliegt. Da steht es genau drin. Mehr Anzeigen Bitte loggen Sie sich ein! | 0 | von | |
07.03.07, 20:54 | Wie bereits erwähnt bin ich der Meinung, dass für den Erbfall eine Erklärung für alle Erben abzugeben ist. Im Rahmen der Erklärung ist dann anzugeben, welcher Erbe was und wieviel bekommen hat, lt … Mehr Anzeigen Bitte loggen Sie sich ein! | 0 | von | |
07.03.07, 20:37 | M.E. muss nicht jeder Erbe eine gesonderte ErbSt. Erkl einreichen. Im Normalfall wird im Erbfall eine ErbSt.Erkl. für den Erblasser erstellt, in dem sodann die Erben und Vermächnisnehmer aufgeführt … Mehr Anzeigen Bitte loggen Sie sich ein! | 0 | von | |
07.03.07, 20:26 | Einen Rat zugeben, die 3 Schenkungen in der Erbschaftsteuererkl. nicht anzugeben wäre Beihilfe zur Steuerhinterziehung, und in der Praxis nicht zu empfehlen. Mehr Anzeigen Bitte loggen Sie sich ein! | 0 | von | |
06.03.07, 20:27 | Nach deinen Schilderungen gehe ich davon aus, dass es sich hier nicht um eine klassische Berufsausbildung handelt, wenn du dich selber ausbildest. Das Finanzamt wird diese Aufwendungen, die du hast … Mehr Anzeigen Bitte loggen Sie sich ein! | 0 | von | |
06.03.07, 10:12 | Hallo amicus Wie erwähnt kann man einen Betrieb ruhen lassen, wenn geplant ist diesen wieder aufzunehmen. Aufpassen sollte man jedoch in dieser Phase, dass die Verluste in dieser Zeit nicht so hoch … Mehr Anzeigen Bitte loggen Sie sich ein! | 0 | von | |
05.03.07, 21:03 | Das Problem ist, ob sich diese Frage bzgl. des Freibetrages für Betriebsvermögen in einigen Jahren noch stellt. Geplant ist die große Erbschaftsteuerreform. Grundsätzlich kannst du einen Betrieb … Mehr Anzeigen Bitte loggen Sie sich ein! | 0 | von | |
05.03.07, 20:49 | Zu den ´großen Schenkungen´:Wie bereits erwähnt sind diese im Rahmen der ErbSt.Erkl. anzugeben. Ob das FA kontrolliert und wie es kontrolliert kann ich dir nicht sagen. Wäre nur Spekulation. Ich gehe … Mehr Anzeigen Bitte loggen Sie sich ein! | 0 | von | |
05.03.07, 11:31 | Planst du später mit deiner Musik Geld zu verdienen? Wenn ja, wie? Konzerte, Unterricht? Bist du in einem Orchester? Gib mir mal nähere Infos, bitte Mehr Anzeigen Bitte loggen Sie sich ein! | 0 | von | |
05.03.07, 10:06 | So, jetzt: Der vorliegende Referentenenturf zur GmbH Reform soll erst nach ausreichender Diskussion umgesetzt werden. Mit einem Inkrafttreten des Gesetzes ist erst für Ende 2007 zu rechnen. Geplant … Mehr Anzeigen Bitte loggen Sie sich ein! | 0 | von | |
04.03.07, 21:37 | Ok. ich hoffe ich denke daran Mehr Anzeigen Bitte loggen Sie sich ein! | 0 | von | |
04.03.07, 21:29 | Bin leider nicht im Büro, kann es dir heute nicht definetiv sagen. Es sollen einige Erleichterungen kommen, auch wegen der Konkurenz zur Ltd. Ich denke, dass das Mindestkapital auf 10000€ … Mehr Anzeigen Bitte loggen Sie sich ein! | 0 | von | |
04.03.07, 21:21 | Er wollte keine Sachgründung durchführen, sondern eine Bargründung! Mehr Anzeigen Bitte loggen Sie sich ein! | 0 | von | |
04.03.07, 21:05 | Hallo, Frage 1: derzeit sind es noch€25.000,-, wovon du mindestens eine Einlage i.H. v. 50% einzahlen musst, damit die GmbH ins Handesregister eingetragen werden kann. Erleichterungen sollen erst ab … Mehr Anzeigen Bitte loggen Sie sich ein! | 0 | von | |
04.03.07, 20:42 | Unterhaltszahlungen im angemessenen Rahmen bleiben zweifelsfrei von der Schenkungssteuer unbeührt. Es stellt sich in diesem Fall allerdings die Frage, ob das FA `mehrmals Zahlungen der Mutter in … Mehr Anzeigen Bitte loggen Sie sich ein! | 0 | von | |
03.03.07, 21:12 | Sollte bei diesem Sachverhalt wohl auch ein bisschen erläutert werden Mehr Anzeigen Bitte loggen Sie sich ein! | 0 | von | |
03.03.07, 21:09 | Ich erlaube mir einen kleinen Hinweis: Ich gehe davon aus, dass der Lebensgefährte deiner Mutter nicht dein leiblicher Vater oder du dessen Adoptivkind bist. Schenkungsteuerlich musst du den Wert der … Mehr Anzeigen Bitte loggen Sie sich ein! | 0 | von | |
03.03.07, 20:58 | zu Beitrag 12 Nataly: Der Nachlass zum Todeszeitpunkt beinhaltet aber nicht mehr die Vorschenkungen, sodass diese bei Nichtangabe in der Erbschaftsteuererklärung auch nicht in eine … Mehr Anzeigen Bitte loggen Sie sich ein! | 0 | von | |
02.03.07, 23:35 | Vorschenkungen innerhalb der letzten 10Jahre sind ebenfalls im Rahmen der Erbschaftsteuererklärung anzugeben. Mehr Anzeigen Bitte loggen Sie sich ein! | 0 | von | |
01.03.07, 22:28 | Hallo zu deiner Hobbymusikfrage: Du kannst Kosten für deine weitere Fortbildung nur dann ggf. steuerlich geltend machen, wenn du später eine Gewinnerzielungsabsicht hast. Mehr Anzeigen Bitte loggen Sie sich ein! | 0 | von | |
01.03.07, 22:19 | Hallo Golfclubbeiträge sind grundsätzlich immer Kosten der privaten Lebensführung, das heist nicht abziehbar als Betriebsausgaben. Das gilt heute immer noch. Mehr Anzeigen Bitte loggen Sie sich ein! | 0 | von | |
01.03.07, 21:07 | Hallo. M.E.stecken in deiner Frage mehrere Probleme: 1. Wenn du eine GmbH kaufst, dann kaufst du Kapitalanteile. Hier stellt sich das Problem mit der MWst. nicht. Mehr Anzeigen Bitte loggen Sie sich ein! | 0 | von |