Die Vorschrift des § 323 HGB ist zum Schutz der geprüften Gesellschaft erlassen worden (nicht zum Schutz von Dritten wie z.B. Anlegern). Erfolgsversprechender sind wohl Ansprüche aus Deliktshaftung: …
Derzeit erscheint auch für mich als geschädigtem Kleinanleger ein Vorgehen mit einem Prozessfinanzierer das Sinnvollste, weil daraus keine Kosten entstehen sollten. Aktuell bietet das offenbar das …
Wenn Braun das € 150 Mio Darlehen der DB für Käufe eigener Aktien ausgab und diese Aktien nun alle im Rahmen von Margin Calls während der letzten Tage verkauft wurden, hat Braun eigentlich aktuell …