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     288  0 Kommentare Inflation, schwacher Dollar, Kryptowahn – sollen Anleger aktuell in Gold investieren?

    Inflationssorgen, weiterhin keine Zinsanhebung in Sicht, der US-Dollar zeigt sich gegenüber dem Euro schwach und selbst die "neumodischen" Kryptos scheinen dem Goldpreis auf das Gemüt zu schlagen. Nichtsdestotrotz ist noch nicht aller Tage Abend. Das Edelmetall hat eine gute Position, um den nächsten Anlauf nach oben für sich zu entscheiden. Wie sich Anleger jetzt am besten aufstellen sollten, das weiß Matthias Hüppe von der HSBC Deutschland.

    Wichtige Hinweise:
    Dieses Dokument wurde von HSBC Trinkaus & Burkhardt AG ("HSBC Deutschland") erstellt. Es ist nicht zur Verwendung in den USA oder gegenüber US-Staatsbürgern bestimmt. Hierdurch wird kein Angebot zum Verkauf, Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren, sonstigen Titeln oder dem Abschluss von derivativen Finanztransaktionen unterbreitet. Die hierin mitgeteilten Einschätzungen zu den Wertpapieren und sonstigen Titeln stellen auch keine Anlageempfehlungen dar.
    Die von HSBC Deutschland in diesem Dokument gegebenen Informationen beruhen auf Quellen, die von HSBC Deutschland für zuverlässig erachtet werden, jedoch keiner neutralen Prüfung unterzogen wurden; HSBC Deutschland übernimmt keine Gewähr und keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der hierin enthaltenen Informationen. Die in dieser Präsentation vertretenen Meinungen stellen ausschließlich unsere Auffassung dar und können sich jederzeit ändern; solche Meinungsänderungen müssen nicht publiziert oder mitgeteilt werden.

    Bonitätsrisiko der HSBC:
    Kunden sind dem Risiko ausgesetzt, dass die Kontrahentin (HSBC) ihre Verpflichtungen aus dem Produkt nicht erfüllt. Dieses Risiko besteht unter anderem im Falle einer Insolvenz, das heißt einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, oder aufgrund einer behördlichen Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen. Eine solche Anordnung durch eine Abwicklungsbehörde kann im Falle einer Krise der Kontrahentin auch zu einem früheren Zeitpunkt als dem Beginn eines eventuellen Insolvenzverfahrens ergehen. Dabei stehen der Abwicklungsbehörde umfangreiche Eingriffsbefugnisse zu. Unter anderem kann sie die Ansprüche der Anleger bis auf null herabsetzen, in Aktien der Kontrahentin umwandeln oder das Produkt beenden und Rechte der Anleger aussetzen. In allen vorgenannten Fällen ist ein Totalverlust der Ansprüche möglich.

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    Der Aktionär TV
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    Inflation, schwacher Dollar, Kryptowahn – sollen Anleger aktuell in Gold investieren?

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