Realmadrid07 schrieb 29.03.24, 08:08
Für diejenigen, welche hier neu dabei sind eine kurze Zusammenfassung.
ETM hat etwa 15 Jahre lang in Grönland mit den lokalen Gemeinschaften und der Regierung zusammengearbeitet und mehr als 130 Millionen AUD investiert, um das Kvanefjeld-Projekt für die Entwicklung bereitzustellen.
ETM war eines der ersten Unternehmen, welches in Grönland aktiv war und Pionierarbeit leistete. Grönland hat sich in den letzten Jahren als bergbaufreundliche Region positioniert und bemüht sich aktiv um die Entwicklung ihres Bergbausektors. Die Regierung von Grönland hat Bergbauaktivitäten als einen potenziellen Weg zur wirtschaftlichen Entwicklung und Diversifizierung der Wirtschaft des Landes identifiziert. Am 07.04.2021 änderte sich die ganze Situation, durch den Wahlsieg der sozialistische IA (Inuit Ataqatigiit) mit dem 34-jährigen Vorsitzender Múte Bourop .
Die IA profitierte dabei vor allem von ihrer Gegnerschaft zu einem gewaltigen Bergbauprojekt im Süden des Landes, bei dem Uran und Seltene Erden abgebaut werden sollen. (das sogenannte Kvanefjeld rare earths project).
• Im November 2021 verabschiedete das Parlament Grönlands das Grönland-Parlamentsgesetz Nr. 20, das die Uranprospektion, Erkundung und Ausbeutung usw. verbietet („Gesetz Nr. 20“).
Hierzu ein kurzer Ausschnitt zum „Gesetz Nr. 20.:
Gemäß Gesetz Nr. 20 ist keine Prospektion, Erkundung oder Erschließung von mineralischen Ressourcen erlaubt, wenn der durchschnittliche Uraninhalt der Gesamtressource über 100 ppm liegt. Das Kvanefjeld-Vorkommen enthält Uran in geringer Konzentration von etwa 360 ppm, das mit einer signifikanten Mineralisierung von Seltenerdmetallen vermischt ist. Die grönlandische Regierung war sich dessen bewusst, als sie die Verabschiedung von Gesetz Nr. 20 vorschlug und veranlasste, und aus den Vorbereitungsarbeiten zum Gesetz war klar ersichtlich, dass in Wirklichkeit nur das Kvanefjeld-Projekt als bestehendes Erkundungsprojekt, das in die Erschließung übergeht, betroffen sein würde.
Entscheidend ist, dass die Erläuternde Bemerkung zu Gesetz Nr. 20 besagt, dass das Gesetz in dem Maße nicht anwendbar ist, wenn seine Anwendung zu einer Enteignung im konkreten Fall führen würde. Da ETM zu dem Zeitpunkt, als Gesetz Nr. 20 in Kraft trat, bereits das Recht erworben hatte, eine Erschließungslizenz zu erhalten, sollte Gesetz Nr. 20 nicht auf das Kvanefjeld-Projekt anwendbar sein, da es, wenn es angewendet würde, ETMs Eigentumsrechte (einschließlich des Rechts auf eine Erschließungslizenz gemäß Abschnitt 1401 der Erkundungslizenz) enteignen würde.
• Im Dezember 2021 teilte ETM mit, dass ihm keine Ausbeutungslizenz erteilt werden würde, wenn es seinen Antrag auf Ausbeutungslizenz fortsetzen würde, obwohl es alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt hatte, wie sie von den Regierungen Grönlands und Dänemarks und dem Mineralressourcengesetz Grönlands vorgegeben wurden (vor dem Regierungswechsel).
• Da die Bemühungen seitens ETM, einen konstruktiven Dialog mit den Behörden zu etablieren, keine Ergebnisse brachten, waren das Unternehmen gezwungen, den in der Erkundungslizenz enthaltenen Mechanismus zur Streitbeilegung zu aktivieren, nämlich die Schiedsgerichtsbarkeit in Kopenhagen gemäß dem dänischen Schiedsgesetz.
• Am 22. März 2022 stellte das Unternehmen einen Schiedsantrag an beide Regierungen von Grönland und Dänemark (dabei muss man wissen, dass Grönland hauptsächlich von Dänemark subventioniert wird), um unter anderem festzustellen, ob das Unternehmen vor Verabschiedung von Gesetz Nr. 20 ein Recht auf eine Ausbeutungslizenz hatte. GMAS hat auch behauptet, dass ihm im Falle der Anwendung von Gesetz Nr. 20 auf das Kvanefjeld-Projekt ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Enteignung zusteht.
• Am 30. Juni 2022 schloss das Unternehmen eine Vereinbarung zur Prozessfinanzierung mit Woolridge Investments LLC, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft von Burford Capital Limited, um die Kosten des Schiedsverfahrens im Streit mit der Regierung von Grönland und der Regierung des Königreichs Dänemark zu finanzieren.
• Die Anwälte von ETM sind Clifford Chance und Plesner. Die Anwälte für beide Beklagte sind Poul Schmidt. Das Schiedsgericht setzte sich ursprünglich aus Mssr Torsten Iversen (gemeinsam gewählt), Veijo Heiskanen (von ETM gewählt) und Poul Søgaard (von GoG gewählt) zusammen. Herr Søgaard hat aus gesundheitlichen Gründen um seine Ablösung gebeten.
• ETM hat das Schiedspanel gebeten festzustellen, ob das Gesetz 20 eine Enteignung der Rechte von ETM darstellt. In diesem Fall würde das Gesetz selbst nicht auf das Kvanefjeld-Projekt anwendbar sein. ETM hat das Schiedspanel auch gebeten festzustellen, ob die Regierung von Grönland durch die Ablehnung von Anträgen auf eine Ausbeutungslizenz ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber ETM verletzt hat.
• Nach diesen Feststellungen wird das Schiedsgericht die Höhe des ETM zustehenden Schadens beurteilen. Die vorläufigen Schäden werden auf 11,3 Milliarden US-Dollar geschätzt. Dies basiert auf einer Bewertung des Projekts, die von einem unabhängigen Evaluierungsexperten namens "Secretariat" erstellt wurde, und einem Zinskomponentenanteil.
Wer sich nun die Zeit genommen hat diese kurze Zusammenfassung zu lesen, sieht, dass dieser Case äußerst spannend ist. Wie bei jedem Schiedsverfahren weiß man nie wie das Ganze ausgeht und jeder sollte diesbezüglich seine eigene Entscheidung treffen.
Schade ist, dass dieses wirtschaftlich für Europa so wichtige Projekt quasi von heute auf morgen zu Nichte gemacht wurde.
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