Cum/Cum-Geschäfte der Commerzbank
Anlässlich der von der Commerzbank im dritten Quartal gebildeten Rückstellungen für mögliche Kapitalertragssteuerrückzahlungen im Zusammenhang mit Cum/Cum Geschäften erklärt Dr. Gerhard Schick, MdB:
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„Berücksichtigt man, dass der Steuerverlust durch Cum-Cum auf über 5 Mrd. geschätzt wird und die Commerzbank hier als besonders aktiv galt, so ist die Größenordnung, in der diese nun mit einer
Rückzahlung rechnet, überraschend gering. Für mich weist das klar darauf hin, dass die Regeln des Bundesministerium der Finanzen, um die ungerechtfertigt vereinnahmten Steuern zurückzuholen, viel
zu weich sind und nicht den Steuerzahler sondern vor allem die Banken schützen sollen. Hier muss dringend nachgebessert werden.“
Hintergrund:
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 17. Juli ein Schreiben veröffentlicht, das Kriterien für den Umgang der Finanzverwaltung mit Cum/Cum-Geschäften darlegt. Diese Kriterien ermöglichen es
betroffenen Kreditinstituten, etwaige zukünftige Belastungen durch Steuernach- oder Strafzahlungen einzuschätzen. In diesem Zusammenhang hat die BaFin bei allen rund 1.800 Banken nachgefragt, mit
welchen Rückzahlungen sie in diesem Zusammenhang rechnen und ob ihre Stabilität dadurch gefährdet sein könnte. Diese sollten bis zum 20. Oktober 2017 beantwortet werden. Bisher hat die BaFin die
Ergebnisse dazu aber noch nicht veröffentlicht.