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     351  0 Kommentare Der Steuer-Countdown zum Jahresende (FOTO)

    Neustadt a. d. W. (ots) -

    - Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist
    abrufbar unter http://www.presseportal.de/bilder -

    Drei, zwei, eins ... Schluss: 2017 neigt sich dem Ende zu. Letzte
    Gelegenheit, mit ein paar gezielten Maßnahmen noch richtig Steuern zu
    sparen. Wie das geht? Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte
    Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) verrät drei Steuertipps für die letzten
    Wochen des Jahres.

    1. Handwerkerkosten aufteilen und Steuern sparen

    Das Finanzamt unterstützt den Handwerkereinsatz im Haushalt bei
    einer selbst genutzten Bestandsimmobilie. Dabei kommt eine lange
    Liste von Tätigkeiten infrage: etwa Renovierungs- oder
    Austauscharbeiten, aber auch die Erweiterung des Wohnraums oder die
    Reparatur von Haushaltsgeräten wie Wasch- oder Spülmaschinen.
    Grundsätzlich können in diesen Fällen 20 Prozent der jeweils
    anfallenden Lohnkosten steuerlich geltend gemacht werden, die
    Ersparnis ist allerdings auf 1.200 Euro im Jahr begrenzt. Aufgrund
    dieser Deckelung empfehlen die VLH-Fachleute:

    - Wer sich 2017 bei den Handwerkerkosten der maximal absetzbaren
    Summe von 1.200 Euro nähert, sollte überlegen, ob er umfangreichere
    Tätigkeiten nicht auf zwei aufeinander folgende Jahre verteilen kann.
    Auf diese Weise wird eventuell in keinem der beiden Jahre der
    Höchstbetrag überschritten, sodass die Kosten jeweils in vollem
    Umfang geltend gemacht werden können.

    - Ähnlicher Effekt, andere Methode: Gegebenenfalls kann man mit
    den Handwerkern eine Vereinbarung treffen, dass ein Auftrag zwar in
    diesem Jahr ausgeführt, die entsprechende Zahlung aber auf zwei Jahre
    verteilt wird.

    Wichtig sind noch folgende Punkte: Lediglich die reinen Arbeits-,
    nicht aber die Materialkosten sind steuerlich begünstigt. Deshalb
    sollten Handwerker die verschiedenen Kostenarten auf der Rechnung
    getrennt aufführen. In einigen Fällen erkennt der Fiskus auch
    Maschinen- und Fahrtkosten sowie Entsorgungen oder Verbrauchsmittel
    an. Außerdem darf die Handwerkerrechnung nicht bar bezahlt werden.
    Stattdessen muss man das Geld überweisen. Als Nachweis kann das
    Finanzamt die Vorlage der Rechnung sowie des entsprechenden
    Kontoauszugs beziehungsweise der Zahlungsquittung verlangen.

    2. Krankheitskosten ansammeln und Steuern sparen

    Krankheitskosten gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen.
    Diese können grundsätzlich steuerlich geltend gemacht werden, es gibt
    allerdings eine Besonderheit: Der Fiskus berechnet zunächst für jeden
    Einzelnen eine sogenannte zumutbare Eigenbelastung, die sich
    individuell an Einkommen, Familienstand und Kinderanzahl orientiert.
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