Der Steuer-Countdown zum Jahresende (FOTO)
Neustadt a. d. W. (ots) -
- Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist
abrufbar unter http://www.presseportal.de/bilder -
Drei, zwei, eins ... Schluss: 2017 neigt sich dem Ende zu. Letzte
Gelegenheit, mit ein paar gezielten Maßnahmen noch richtig Steuern zu
sparen. Wie das geht? Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte
Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) verrät drei Steuertipps für die letzten
Wochen des Jahres.
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Drei, zwei, eins ... Schluss: 2017 neigt sich dem Ende zu. Letzte
Gelegenheit, mit ein paar gezielten Maßnahmen noch richtig Steuern zu
sparen. Wie das geht? Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte
Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) verrät drei Steuertipps für die letzten
Wochen des Jahres.
1. Handwerkerkosten aufteilen und Steuern sparen
Das Finanzamt unterstützt den Handwerkereinsatz im Haushalt bei
einer selbst genutzten Bestandsimmobilie. Dabei kommt eine lange
Liste von Tätigkeiten infrage: etwa Renovierungs- oder
Austauscharbeiten, aber auch die Erweiterung des Wohnraums oder die
Reparatur von Haushaltsgeräten wie Wasch- oder Spülmaschinen.
Grundsätzlich können in diesen Fällen 20 Prozent der jeweils
anfallenden Lohnkosten steuerlich geltend gemacht werden, die
Ersparnis ist allerdings auf 1.200 Euro im Jahr begrenzt. Aufgrund
dieser Deckelung empfehlen die VLH-Fachleute:
- Wer sich 2017 bei den Handwerkerkosten der maximal absetzbaren
Summe von 1.200 Euro nähert, sollte überlegen, ob er umfangreichere
Tätigkeiten nicht auf zwei aufeinander folgende Jahre verteilen kann.
Auf diese Weise wird eventuell in keinem der beiden Jahre der
Höchstbetrag überschritten, sodass die Kosten jeweils in vollem
Umfang geltend gemacht werden können.
- Ähnlicher Effekt, andere Methode: Gegebenenfalls kann man mit
den Handwerkern eine Vereinbarung treffen, dass ein Auftrag zwar in
diesem Jahr ausgeführt, die entsprechende Zahlung aber auf zwei Jahre
verteilt wird.
Wichtig sind noch folgende Punkte: Lediglich die reinen Arbeits-,
nicht aber die Materialkosten sind steuerlich begünstigt. Deshalb
sollten Handwerker die verschiedenen Kostenarten auf der Rechnung
getrennt aufführen. In einigen Fällen erkennt der Fiskus auch
Maschinen- und Fahrtkosten sowie Entsorgungen oder Verbrauchsmittel
an. Außerdem darf die Handwerkerrechnung nicht bar bezahlt werden.
Stattdessen muss man das Geld überweisen. Als Nachweis kann das
Finanzamt die Vorlage der Rechnung sowie des entsprechenden
Kontoauszugs beziehungsweise der Zahlungsquittung verlangen.
2. Krankheitskosten ansammeln und Steuern sparen
Krankheitskosten gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen.
Diese können grundsätzlich steuerlich geltend gemacht werden, es gibt
allerdings eine Besonderheit: Der Fiskus berechnet zunächst für jeden
Einzelnen eine sogenannte zumutbare Eigenbelastung, die sich
individuell an Einkommen, Familienstand und Kinderanzahl orientiert.
Das Finanzamt unterstützt den Handwerkereinsatz im Haushalt bei
einer selbst genutzten Bestandsimmobilie. Dabei kommt eine lange
Liste von Tätigkeiten infrage: etwa Renovierungs- oder
Austauscharbeiten, aber auch die Erweiterung des Wohnraums oder die
Reparatur von Haushaltsgeräten wie Wasch- oder Spülmaschinen.
Grundsätzlich können in diesen Fällen 20 Prozent der jeweils
anfallenden Lohnkosten steuerlich geltend gemacht werden, die
Ersparnis ist allerdings auf 1.200 Euro im Jahr begrenzt. Aufgrund
dieser Deckelung empfehlen die VLH-Fachleute:
- Wer sich 2017 bei den Handwerkerkosten der maximal absetzbaren
Summe von 1.200 Euro nähert, sollte überlegen, ob er umfangreichere
Tätigkeiten nicht auf zwei aufeinander folgende Jahre verteilen kann.
Auf diese Weise wird eventuell in keinem der beiden Jahre der
Höchstbetrag überschritten, sodass die Kosten jeweils in vollem
Umfang geltend gemacht werden können.
- Ähnlicher Effekt, andere Methode: Gegebenenfalls kann man mit
den Handwerkern eine Vereinbarung treffen, dass ein Auftrag zwar in
diesem Jahr ausgeführt, die entsprechende Zahlung aber auf zwei Jahre
verteilt wird.
Wichtig sind noch folgende Punkte: Lediglich die reinen Arbeits-,
nicht aber die Materialkosten sind steuerlich begünstigt. Deshalb
sollten Handwerker die verschiedenen Kostenarten auf der Rechnung
getrennt aufführen. In einigen Fällen erkennt der Fiskus auch
Maschinen- und Fahrtkosten sowie Entsorgungen oder Verbrauchsmittel
an. Außerdem darf die Handwerkerrechnung nicht bar bezahlt werden.
Stattdessen muss man das Geld überweisen. Als Nachweis kann das
Finanzamt die Vorlage der Rechnung sowie des entsprechenden
Kontoauszugs beziehungsweise der Zahlungsquittung verlangen.
2. Krankheitskosten ansammeln und Steuern sparen
Krankheitskosten gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen.
Diese können grundsätzlich steuerlich geltend gemacht werden, es gibt
allerdings eine Besonderheit: Der Fiskus berechnet zunächst für jeden
Einzelnen eine sogenannte zumutbare Eigenbelastung, die sich
individuell an Einkommen, Familienstand und Kinderanzahl orientiert.