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     351  0 Kommentare Der Steuer-Countdown zum Jahresende (FOTO) - Seite 2


    Erst Ausgaben, die diese Zumutbarkeitsgrenze überschreiten, wirken
    sich steuermindernd aus. Deshalb der Tipp der VLH-Profis:

    - Bei Krankheitskosten ist es sinnvoll, Ausgaben wie zum Beispiel
    für Medikamente, Zahnersatz, eine Brille oder ein Hörgerät in einem
    Jahr anzuhäufen, um die Zumutbarkeitsgrenze zu überwinden und den
    Fiskus an den Kosten zu beteiligen. Vereinfacht gesagt: Man kann all
    das mit in die Rechnung einbeziehen, was der Arzt verordnet, die
    Krankenkasse aber nicht bezahlt hat.

    - Wer die Zumutbarkeitsgrenze sicher überspringen will und 2017
    schon viele Krankheitskosten tragen musste, kann bis zum Jahresende
    ruhig noch weitere Aufwendungen draufsatteln. So ist es vielleicht
    möglich, die dringend benötigte neue Brille noch bis Silvester
    anzuschaffen. Eventuell lassen sich auch Therapiekosten bereits 2017
    berappen, selbst wenn die Behandlung erst 2018 abgeschlossen wird.

    Das Gute daran: Der Bundesfinanzhof hat in Sachen außergewöhnliche
    Belastungen 2017 ein Urteil gefällt, das die Methode zur Bestimmung
    der jeweiligen zumutbaren Eigenbelastung verändert (Az: VI R 75/14).
    Der Rechenweg ist nun zwar komplizierter, dafür kann aber die
    Zumutbarkeitshürde leichter geknackt werden.

    3. Geld für den Job ausgeben und Steuern sparen

    Privat getragene Kosten rund um den Job heißen im Steuer-Deutsch
    Werbungskosten - und die lassen sich unbegrenzt geltend machen.
    Deshalb gibt es von der VLH folgende Tipps fürs Jahresende:

    - Wer privat ein neues Notebook, Smartphone oder ein ähnliches
    Gerät kaufen will, das er auch beruflich nutzt, der sollte das noch
    in diesem Jahr tun. Dasselbe gilt für die Anschaffung von dringend
    benötigten Büromaterialien, teuren Fachbüchern etc.

    - Wer für 2018 eine berufliche Fortbildung gebucht hat, der sollte
    versuchen, die dafür fälligen Seminargebühren noch 2017 zu
    begleichen.

    Das Prinzip ist sehr einfach: Steuerlich gesehen, lohnt es sich,
    viele Werbungskosten anzusammeln. Zu denen gehören übrigens nicht nur
    die Aufwendungen für Arbeitsmittel oder Fortbildungen, auch Ausgaben
    für ein häusliches Arbeitszimmer, eine beruflich bedingte
    Zweitwohnung oder die Fahrten zur Arbeit können dazu zählen.

    Der Hintergrund zur Kostensammel-Strategie: Für Ausgaben rund um
    den Beruf rechnet der Fiskus jedem Arbeitnehmer 1.000 Euro
    Werbungskostenpauschale am Ende des Jahres an. Das ist der sogenannte
    Arbeitnehmer-Pauschbetrag, der automatisch von den Einnahmen
    abgezogen wird, selbst wenn der Einzelne im konkreten Fall weniger
    Aufwendungen hatte. Jeder, der allerdings über diese 1.000 Euro pro
    Jahr kommt, kann die tatsächlich gezahlten Kosten in der
    Steuererklärung geltend machen.

    Dabei ist bis Ende 2017 noch ein Punkt zu beachten: Wenn die
    Kosten für eine beruflich bedingte Anschaffung den Betrag von 410
    Euro (ohne Mehrwertsteuer) übersteigen, kann der Kauf nicht auf
    einmal in voller Höhe steuerlich abgesetzt werden. Die Ausgabe wird
    in diesem Fall über die wahrscheinliche Nutzungsdauer verteilt und so
    über einen längeren Zeitraum abgeschrieben. Dabei wird der besagte
    Schwellenwert von 410 Euro übrigens 2018 auf 800 Euro (ohne
    Mehrwertsteuer) angehoben: Dieser neue Wert gilt dann für
    werbungskostenrelevante Arbeitsmittel, die nach dem 31. Dezember 2017
    gekauft werden.

    Über die VLH

    Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
    ist mit mehr als 900.000 Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen
    Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Die VLH stellt außerdem
    die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater: Von drei
    zertifizierten Beratern aller Lohnsteuerhilfevereine sind zwei von
    der VLH.

    Gegründet im Jahr 1972, erstellt die VLH für ihre Mitglieder die
    Einkommensteuererklärungen im Rahmen der gesetzlichen
    Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

    OTS: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/69585
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    Pressekontakt:
    Christina Georgiadis
    Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
    Fritz-Voigt-Straße 13
    67433 Neustadt a. d. Weinstraße
    Tel.: 06321 4901-0
    Fax: 06321 4901-49
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    Der Steuer-Countdown zum Jahresende (FOTO) - Seite 2 - Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist abrufbar unter http://www.presseportal.de/bilder - Drei, zwei, eins ... Schluss: 2017 neigt sich dem Ende zu. Letzte Gelegenheit, mit ein paar gezielten Maßnahmen noch richtig …

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