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    DGAP-News: RHÖN-KLINIKUM AG / Schlagwort(e): Vereinbarung


    RHÖN-KLINIKUM AG, UKGM, Land Hessen und Universitäten in Gießen und Marburg unterzeichnen Vereinbarung zur Trennungsrechnung


    27.12.2017 / 12:22



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    RHÖN-KLINIKUM AG, UKGM, Land Hessen und Universitäten in Gießen und Marburg unterzeichnen Vereinbarung zur Trennungsrechnung



    Bad Neustadt a. d. Saale, den 27. Dezember 2017. Die RHÖN-KLINIKUM AG, die Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH (UKGM), das Land Hessen und die beiden Universitäten Gießen und Marburg haben am 22. Dezember 2017 eine Vereinbarung zur Umsetzung des Zukunftspapiers für die Weiterentwicklung der mittelhessischen Universitätsmedizin (Trennungsrechnung) für die Universitätskliniken in Gießen und Marburg unterzeichnet. Bereits im Mai dieses Jahres hatten sich die beteiligten Parteien in einem Zukunftspapier über die Eckpunkte der Vereinbarung geeinigt. Jetzt erfolgte die finale vertragliche Fixierung. Vor Inkrafttreten der Vereinbarung bedarf es noch der Verabschiedung des hessischen Landeshaushalts 2018/2019 und die Plausibilisierung der getroffenen Vereinbarungen durch einen Wirtschaftsprüfer. Die Vereinbarung läuft zunächst bis Ende 2021, hat aber aufgrund seiner inhaltlichen Ausgestaltung und Mechanismen aus Sicht des Unternehmens das Potenzial, über die vereinbarte Laufzeit hinaus, die Basis für eine dauerhafte Regelung zu sein.



    "Von dieser Vereinbarung profitiert der Gesundheitsstandort Mittelhessen enorm, ebenso unsere vielen tausend Mitarbeiter im UKGM und selbstredend auch die Patienten", so Stephan Holzinger, Vorstandsvorsitzender der RHÖN-KLINIKUM AG. "Diese Vereinbarung sollte den Weg frei machen, auf allen Seiten neu zu denken und zu handeln, um so im Interesse aller das Bestmögliche zu erreichen. Nicht weniger ist unsere Verpflichtung. Ich danke der Hessischen Landesregierung und den beiden Universitäten für konstruktive und vertrauensvolle Verhandlungen in einer komplexen Materie".

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