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    ROUNDUP  646  0 Kommentare Gericht macht bei Niki-Insolvenz die Tür für alte Bieter wieder auf

    KORNEUBURG (dpa-AFX) - Ein zweites Hauptinsolvenzverfahren in Österreich eröffnet bisherigen Bietern bei der insolventen Air-Berlin-Tochter Niki neue Chancen. Sie hätten nun bis zum 19. Januar Zeit, ein neues Angebot abzugeben, sagte ein Sprecher des Landgerichts Korneuburg am Freitag. Zuvor hatte das Gericht einen Antrag von Niki auf ein Sekundärinsolvenzverfahren abgelehnt. Das Fluggastportal Fairplane hatte das Hauptverfahren im Interesse seiner 3000 Kunden beantragt, die von Niki 1,2 Millionen Euro wegen Flugverspätungen fordern. Es sei eine wichtige Entscheidung im Sinne der Wahrung der Rechte von Flugpassagieren, sagte Fairplane-Geschäftsführer Andreas Sernetz.

    "Diese Eröffnung widerspricht der Europäischen Insolvenzordnung", sagte der vorläufige Insolvenzverwalter Lucas Flöther. Niki werde nun die zur Verfügung stehenden rechtlichen Schritte prüfen. "Im Vordergrund steht allerdings, dass der bereits geschlossene Kaufvertrag für den Niki-Geschäftsbetrieb Rechtskraft erlangt und möglichst viele Arbeitsplätze gerettet werden." Gegen die Entscheidung des Gerichts kann binnen zwei Wochen noch Einspruch eingelegt werden. Als Masseverwalterin wurde im Verfahren in Österreich die Wiener Rechtsanwältin Ulla Reisch eingesetzt.

    Laut Landgericht Korneuburg haben nun neben dem britischen-spanischen Luftfahrtkonzern IAG auch die bisherigen Bieter Tuifly, der Reisekonzern Thomas Cook (Condor) und der Luftfahrtunternehmer Niki Lauda die Möglichkeit, erneut ins Bieterrennen einzusteigen. "Sie sind eingeladen, ihr Angebot abzugeben", so ein Gerichtssprecher. Die entscheidende Gläubigersitzung ist für 22. Januar terminiert.

    Vueling als Billigfluglinie des spanisch-britischen Luftfahrtkonzerns IAG hatte 20 Millionen Euro für Niki geboten und zusätzlich einen Kredit von 16,5 Millionen Euro für den Erhalt der Betriebsfähigkeit von Niki gegeben. Bei Niki waren zuletzt rund 1000 Mitarbeiter beschäftigt. 750 von ihnen sollten übernommen werden.

    Damit gibt es derzeit zwei Hauptverfahren. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg sah sich ebenfalls international zuständig für das Niki-Insolvenzverfahren. Die deutsche Berufungsinstanz entschied hingegen für ein Verfahren in Österreich. Dagegen läuft noch eine Beschwerde von Niki beim Bundesgerichtshof./mrd/DP/nas







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