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     2943  0 Kommentare Quantum Cobalt kündigt Telefonkonferenz zur aktuellen Unternehmenssituation an

    Quantum Cobalt kündigt Telefonkonferenz zur aktuellen Unternehmenssituation an

     

    Vancouver, British Columbia – Quantum Cobalt Corp. (CSE: QBOT; OTC: BRVVF; FRA: 23BA) („Quantum“ oder das „Unternehmen“) gibt bekannt, dass Chief Executive Officer Greg Burns am 17. Januar 2018 um 13:30 Uhr PST live eine Telefonkonferenz und Präsentation abhalten wird. Im Anschluss an die Präsentation und Besprechung werden allfällige Fragen beantwortet.

     

    Auf der Tagesordnung stehen folgende Themen:

     

            Bedeutung der jüngsten Mitteilungen im Hinblick auf Quantums Explorationsziele

     

            Zukünftige Explorationspläne insbesondere in Quantums ehemaligem Produktionsbetrieb im Konzessionsgebiet Nipissing

     

            Pläne, die das Unternehmen umzusetzen gedenkt, um den Unternehmenswert zu steigern und langfristiges Wachstum sicherzustellen

     

    Um per Telefon an der Telefonkonferenz teilnehmen zu können, wählen Sie bitte die Rufnummer 1-800-319-7310 und anschließend den Zugangscode 02729#. Die Teilnehmer sollten sich fünf bis zehn Minuten vor dem geplanten Beginn einwählen.

     

    Die Unternehmensführung wird Ihre Fragen per Telefon beantworten. Personen, die während der Telefonkonferenz eine Frage stellen möchten, können dies im Anschluss an die formelle Präsentation tun.

     

    QUANTUM COBALT CORP.

     

    „Greg Burns“

    _______________________

    Greg Burns, Director

     

    Kontaktdaten:

    800 – 1199 West Hastings Street

    Vancouver, British Columbia

    V6E 3T5

    Tel.: 604.283.1722 / Fax: 1.888.241.5996

     

    Zukunftsgerichtete Informationen Diese Pressemeldung enthält gewisse Aussagen, die als „zukunftsgerichtete Aussagen“ gelten. Alle Aussagen in dieser Meldung - mit Ausnahme von Aussagen zu historischen Fakten -, die sich auf Ereignisse oder Entwicklungen beziehen, welche von Quantum Cobalt Corp. das „Unternehmen“) erwartet werden, sind zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht auf historischen Fakten beruhen und im Allgemeinen, jedoch nicht immer, mit Begriffen wie „erwartet“, „plant“, „antizipiert“, „glaubt“, „schätzt“, „prognostiziert“, „potentiell“ und ähnlichen Ausdrücken dargestellt werden bzw. in denen zum Ausdruck gebracht wird, dass Ereignisse oder Umstände eintreten „werden“, „würden“, „könnten“ oder „sollten“. Obwohl das Unternehmen annimmt, dass die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten Erwartungen auf realistischen Annahmen basieren, lassen solche Aussagen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Performance zu. Die tatsächlichen Ergebnisse können wesentlich von jenen der zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von jenen in den zukunftsgerichteten Aussagen unterscheiden, zählen unter anderem Marktpreise, erfolgreiche Förderung und Exploration, die dauerhafte Verfügbarkeit von Kapital und Finanzmittel und die allgemeine Wirtschafts-, Markt- oder Geschäftslage. Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass solche Aussagen keine Garantie für zukünftige Leistungen darstellen, und dass sich die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen erheblich von jenen unterscheiden können, die in den zukunftsgerichteten Aussagen angenommen wurden. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den Annahmen, Schätzungen und Meinungen des Managements zum Zeitpunkt der Äußerung dieser Aussagen. Sollten sich die Annahmen, Schätzungen oder Meinungen des Managements bzw. andere Faktoren ändern, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen dem aktuellen Stand anzupassen, es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen ausdrücklich gefordert.

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