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Anleger geschlossener Fonds könnten entmachtet werden Berlin (ots) - Anlegern geschlossener Fonds droht nach Informationen des Wirtschaftsmagazins 'Capital' (Ausgabe 2/2018, EVT 18. Januar) neuer
Ärger: Sie könnten sämtliche Mitspracherechte verlieren, wenn ihr Fonds in Schieflage gerät. Hintergrund ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf von Ende 2017 (Az. I-6 U 225/16), das
Schule machen könnte. Das Gericht hat das Umwidmen von Nein-Stimmen der Eigner zu Ja-Stimmen für rechtens erklärt und der Fondsgesellschaft so ermöglicht, ein strittiges Vorhaben
durchzudrücken.
Konkret geht es um den Fonds Medico 44 Objekt Wiesensee KG, einen geschlossenen Immobilienfonds, der ein Hotel im Westerwald besaß. Im Laufe der Zeit war der Fonds in Schieflage geraten, es türmten
sich Schulden von gut 13 Mio. Euro auf. Die Fondsgesellschaft wollte das Hotel für 13 Mio. Euro an einen Investor verkaufen, um eine drohende Insolvenz abzuwenden. Dem Verkauf hätten 75 Prozent der
Anleger zustimmen müssen, dem Vorschlag folgten aber nur 48 Prozent der Eigner.
Die Fondsgesellschaft veräußerte das Hotel dennoch, ein Anleger klagte dagegen. Das Oberlandesgericht befand aber, das Vorgehen sei rechtens. Der Verkauf sei "alternativlos" gewesen, wie es im
Urteil heißt. Angesichts der Schieflage hätten die Anleger eine "Treuepflicht" gehabt, um die Insolvenz zu verhindern. Die "pflichtwidrig abgegebenen" Nein-Stimmen dürften zu Ja-Stimmen
umdeklariert werden. "In Wahrheit ist mit den Investoren nicht über Alternativen zum Verkauf gesprochen worden", sagt Ralph Veil von der Anwaltskanzlei Mattil, der den Anleger vertritt, der geklagt
hatte. Veil hat bereits den Bundesgerichtshof eingeschaltet. Hat das Urteil Bestand, hätte das Signalwirkung. Andere Fondsgesellschaften könnten sich darauf berufen, ihre Vorhaben als alternativlos
bezeichnen und würden so die Anleger-Demokratie aushebeln.
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