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     349  0 Kommentare Deutsche Umwelthilfe verklagt Amazon wegen Missachtung der gesetzlichen Rücknahmepflicht ausgedienter Energiesparlampen und LEDs - Seite 2


    beendet werden. Da sich Amazon weigert, seinen Rechtsverstoß
    einzugestehen und eine Wiederholung für die Zukunft auszuschließen,
    bleibt uns kein anderer Weg als eine gerichtliche Entscheidung", sagt
    der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

    Weil neben Amazon auch weitere Onlinehändler, wie beispielsweise
    Conrad, Media Markt, Saturn, Netto Online, Redcoon oder Globus
    Baumarkt Verbrauchern keine ordnungsgemäßen Rückgabemöglichkeiten für
    LEDs und Energiesparlampen anbieten, wird die DUH gegen diese
    Unternehmen ebenfalls Rechtsverfahren einleiten.

    "Wie kann es sein, dass die für den Vollzug von Gesetzen
    verantwortlichen Landesbehörden ausgerechnet bei Amazon, einem der
    weltweit größten Internethändler, einen schwerwiegenden Verstoß gegen
    Umwelt- und Verbraucherrecht übersehen. Die Behörden müssen endlich
    ihrer gesetzlichen Kontrollpflicht nachkommen und die korrekte
    Umsetzung des Elektroaltgerätegesetzes gewährleisten. Ohne Kontrollen
    werden Händler weiterhin versuchen, sich vor der gesetzlichen
    Rücknahmepflicht von Elektroschrott zu drücken", kritisiert der
    DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.

    Nur etwa 40 Prozent des anfallenden Elektroschrotts wird
    ordnungsgemäß gesammelt, 60 Prozent wird illegal entsorgt oder
    exportiert. "Bis 2019 soll 65 Prozent des Elektroschrotts in
    Deutschland für eine umweltfreundliche Wiederverwendung und
    Entsorgung gesammelt werden. Der Handel hat in 2016 nur rund 70.000
    Tonnen Elektroschrott zurückgenommen. Im Vergleich zu den etwa 1,7
    Millionen Tonnen jährlich in Deutschland anfallenden Mengen
    Elektroschrott ist das erschreckend wenig", sagt Fischer.

    Links:

    DUH-Testergebnisse zur Rücknahme von Elektroaltgeräten im
    Onlinehandel: http://l.duh.de/p180323 Positionspapier der DUH zum

    Elektro- und Elektronikgerätegesetz:
    https://www.duh.de/themen/recycling/elektrogeraete/

    Flyer für Händler und Verbraucher sowie weitere Informationen zur
    Rückgabe ausgedienter Elektrogeräte:
    https://www.duh.de/projekte/rueckgabe-alter-elektrogeraete/

    OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/22521
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

    Kontakt:

    Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
    0171 3649170, resch@duh.de

    Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
    030 2400867 43, 0151 18256692, fischer@duh.de

    DUH-Pressestelle:

    Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
    030 2400867-20, presse@duh.de

    www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe
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    Deutsche Umwelthilfe verklagt Amazon wegen Missachtung der gesetzlichen Rücknahmepflicht ausgedienter Energiesparlampen und LEDs - Seite 2 Tests der Deutschen Umwelthilfe ergaben, dass Amazon Verbrauchern keine ordnungsgemäße Möglichkeit zur Rückgabe ausgedienter LEDs und quecksilberhaltiger Energiesparlampen anbietet - Amerikanischer Onlinehändler weigert sich, zukünftig …

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