Deutsche Umwelthilfe verklagt Amazon wegen Missachtung der gesetzlichen Rücknahmepflicht ausgedienter Energiesparlampen und LEDs - Seite 2
beendet werden. Da sich Amazon weigert, seinen Rechtsverstoß
einzugestehen und eine Wiederholung für die Zukunft auszuschließen,
bleibt uns kein anderer Weg als eine gerichtliche Entscheidung", sagt
der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Weil neben Amazon auch weitere Onlinehändler, wie beispielsweise
Conrad, Media Markt, Saturn, Netto Online, Redcoon oder Globus
Baumarkt Verbrauchern keine ordnungsgemäßen Rückgabemöglichkeiten für
LEDs und Energiesparlampen anbieten, wird die DUH gegen diese
Unternehmen ebenfalls Rechtsverfahren einleiten.
"Wie kann es sein, dass die für den Vollzug von Gesetzen
verantwortlichen Landesbehörden ausgerechnet bei Amazon, einem der
weltweit größten Internethändler, einen schwerwiegenden Verstoß gegen
Umwelt- und Verbraucherrecht übersehen. Die Behörden müssen endlich
ihrer gesetzlichen Kontrollpflicht nachkommen und die korrekte
Umsetzung des Elektroaltgerätegesetzes gewährleisten. Ohne Kontrollen
werden Händler weiterhin versuchen, sich vor der gesetzlichen
Rücknahmepflicht von Elektroschrott zu drücken", kritisiert der
DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.
Nur etwa 40 Prozent des anfallenden Elektroschrotts wird
ordnungsgemäß gesammelt, 60 Prozent wird illegal entsorgt oder
exportiert. "Bis 2019 soll 65 Prozent des Elektroschrotts in
Deutschland für eine umweltfreundliche Wiederverwendung und
Entsorgung gesammelt werden. Der Handel hat in 2016 nur rund 70.000
Tonnen Elektroschrott zurückgenommen. Im Vergleich zu den etwa 1,7
Millionen Tonnen jährlich in Deutschland anfallenden Mengen
Elektroschrott ist das erschreckend wenig", sagt Fischer.
Links:
DUH-Testergebnisse zur Rücknahme von Elektroaltgeräten im
Onlinehandel: http://l.duh.de/p180323 Positionspapier der DUH zum
Elektro- und Elektronikgerätegesetz:
https://www.duh.de/themen/recycling/elektrogeraete/
Flyer für Händler und Verbraucher sowie weitere Informationen zur
Rückgabe ausgedienter Elektrogeräte:
https://www.duh.de/projekte/rueckgabe-alter-elektrogeraete/
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
newsroom: http://www.presseportal.de/nr/22521
newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_22521.rss2
Kontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400867 43, 0151 18256692, fischer@duh.de
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe
verantwortlichen Landesbehörden ausgerechnet bei Amazon, einem der
weltweit größten Internethändler, einen schwerwiegenden Verstoß gegen
Umwelt- und Verbraucherrecht übersehen. Die Behörden müssen endlich
ihrer gesetzlichen Kontrollpflicht nachkommen und die korrekte
Umsetzung des Elektroaltgerätegesetzes gewährleisten. Ohne Kontrollen
werden Händler weiterhin versuchen, sich vor der gesetzlichen
Rücknahmepflicht von Elektroschrott zu drücken", kritisiert der
DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.
Nur etwa 40 Prozent des anfallenden Elektroschrotts wird
ordnungsgemäß gesammelt, 60 Prozent wird illegal entsorgt oder
exportiert. "Bis 2019 soll 65 Prozent des Elektroschrotts in
Deutschland für eine umweltfreundliche Wiederverwendung und
Entsorgung gesammelt werden. Der Handel hat in 2016 nur rund 70.000
Tonnen Elektroschrott zurückgenommen. Im Vergleich zu den etwa 1,7
Millionen Tonnen jährlich in Deutschland anfallenden Mengen
Elektroschrott ist das erschreckend wenig", sagt Fischer.
Links:
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Onlinehandel: http://l.duh.de/p180323 Positionspapier der DUH zum
Elektro- und Elektronikgerätegesetz:
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0171 3649170, resch@duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400867 43, 0151 18256692, fischer@duh.de
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