PTA-HV
EUROKAI GmbH & Co. KGaA: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG
Hamburg (pta028/25.04.2018/16:30) - EUROKAI GmbH & Co. KGaA, Hamburg
Geschäftsanschrift: Kurt-Eckelmann-Str. 1 in 21129 Hamburg
Wertpapierkennnummern 570650, 570652 und 570653
ISIN-Codes DE0005706501, DE0005706527 und DE0005706535
EINLADUNG zur ordentlichen Hauptversammlung
am Mittwoch, den 13. Juni 2018,
um 10.00 Uhr (MESZ)
im Hotel Hafen Hamburg, Seewartenstraße 9 in 20459 Hamburg
I. Tagesordnung:
1.) Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses der EUROKAI GmbH & Co. KGaA sowie der vom Aufsichtsrat ebenfalls gebilligten Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 289 a Abs. 1, 315 Abs. 4, 315 a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2017
Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, die Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern, der Bericht des Aufsichtsrats sowie der erläuternde Bericht zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 289 a Abs. 1, 315 Abs. 4, 315 a Abs. 1 HGB jeweils für das Geschäftsjahr 2017 liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, 21129 Hamburg, Kurt-Eckelmann-Straße 1, während der Geschäftszeiten zur Einsichtnahme aus und können im Internet unter
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eingesehen werden. Sie liegen auch während der Hauptversammlung aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen.
2.) Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der EUROKAI GmbH & Co. KGaA per 31. Dezember 2017
Der vorgelegte, vom Abschlussprüfer testierte Jahresabschluss der EUROKAI GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2017 weist einen Bilanzgewinn von EUR 186.074.543,37 aus.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss 2017 in der vorgelegten Form festzustellen.
3.) Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von EUR 186.074.543,37 wie folgt zu verwenden:
Verteilung an die Aktionäre | EUR 35.184.429,17 |
Einstellung in andere Gewinnrücklagen | EUR 7.500.000,00 |
Vortrag auf neue Rechnung | EUR 143.390.114,20 |
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Bilanzgewinn | EUR 186.074.543,37 |
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Die Verteilung an die Aktionäre erfolgt nach § 5 Abs. 1 lit. b) und lit. c) der Satzung, wobei auf die Inhaberstamm- und stimmrechtslosen Vorzugsaktien jeweils eine Dividende von 150 % zuzüglich eines Bonus von 50 % bezogen auf den jeweiligen Nennbetrag von EUR 1,00 entfällt. Dies entspricht einer Dividende von EUR 2,00 je Inhaberstamm- und stimmrechtsloser Vorzugsaktie.