DGAP-News
3W Power S.A. / AEG Power Solutions: 3W Power/AEG Power Solutions erreicht wesentlichen Meilenstein mit Zustimmung der Hauptversammlung. Beschlossene Maßnahmen verbessern finanzielle Position von AEG PS durch substanzielle Schuldenreduktion und Delisting
DGAP-News: 3W Power S.A. / AEG Power Solutions / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Delisting
Luxemburg / Zwanenburg, Niederlande - 9. Mai 2018. 3W Power S.A. (ISIN LU1072910919, 3W9K), die Holdinggesellschaft der AEG Power Solutions-Gruppe, hielt heute ihre zweite
außerordentliche Hauptversammlung der Aktionäre der 3W Power S.A. (die "AHV") ab und stimmte einer substanziellen Schuldenreduktion und dem Delisting von der Frankfurter Börse zu. Diese
Schritte führen zu einer soliden Bilanz und einer stabilen finanziellen Basis des Unternehmens. Dies wird begleitet durch umfangreiche operative Restrukturierungsmaßnahmen, die größtenteils
bereits umgesetzt wurden und wirksam sind, und legt den Grundstein für profitables Wachstum. Durch die stark verbesserte Finanzsituation des Unternehmens bleibt das Unternehmen ein
vertrauensvoller und stabiler Partner für seine Kunden und Zulieferer und wird all seinen Verpflichtungen vollumfänglich nachkommen.
Bereits vor der AHV haben die Anleihegläubiger den Maßnahmen in der Anleihegläubigerversammlung am 25. Januar 2018 zugestimmt. Der Restrukturierungsplan besteht aus mehreren wichtigen
Maßnahmen, die in den nächsten zwei Monaten umgesetzt werden und zu einer fundamentalen Verbesserung der finanziellen Unternehmenssituation führen werden. Folgende Maßnahmen wurden beschlossen: - Eine Reduktion der Schulden von derzeit EUR 86 Mio. auf EUR 15 Mio., durch Verzicht auf die Unternehmensanleihen gegen Einräumung von Bezugsrechten auf die neuen Aktien der Barkapitalerhöhung und Rückzahlung des EUR 5 Mio. Brückenkredits, - Das Delisting des Unternehmens von der Frankfurter Börse, - Die Verbesserung der Zahlungsbedingungen der verbleibenden EUR 15 Mio. Schulden (Herabsetzung des Zinssatzes in Kombination mit dem Konzept 'pay as you can' und der Verlängerung der Laufzeit bis Januar 2021) |