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    Lohnsteuer-kompakt.de  531  0 Kommentare Tipps für den Steuer-Endspurt 2018

    Berlin (ots) - Am 31. Mai endet die Frist für die Abgabe der
    Steuererklärung für 2017. Doch das ist nur teilweise richtig. Darauf
    weist Felix Bodeewes, Gründer von Lohnsteuer-kompakt.de hin. "Nur wer
    verpflichtet ist, seine Steuererklärung abzugeben, muss das bis zum
    31. Mai des Folgejahres machen", so Bodeewes.

    Arbeitnehmer sind zur Abgabe verpflichtet, wenn sie:

    - gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt waren.
    - unversteuerte Einkünfte über 410 Euro hatten, etwa Honorare, Renten
    oder Mieten.
    - einen Freibetrag auf ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen hatten.
    - mit Ihrem berufstätigen Ehepartner zusammenveranlagt waren und
    einer von ihnen nach Steuerklasse V oder VI besteuert wurde oder
    wenn sie beide mit der Steuerklassenkombination IV/IV das
    Faktorverfahren gewählt haben.
    - Lohnersatzleistungen bezogen haben, die dem Progressionsvorbehalt
    unterliegen, zum Beispiel Elterngeld, Kurzarbeitergeld oder
    Arbeitslosengeld.

    "Steuerpflichtige, die ein eigenes Elster-Zertifikat haben, können
    sich mit der Abgabe der Steuererklärung in Baden-Württemberg, Bayern,
    Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen bis Ende
    Juli Zeit lassen", erklärt Felix Bodeewes. Voraussetzung ist
    allerdings, dass sie die Steuererklärung auf elektronischem Weg
    abgeben, etwa über Lohnsteuer-kompakt.de.

    Wer in einem anderen Bundesland lebt und es nicht schafft, die
    Steuererklärung bis Ende Mai zu erledigen, kann dennoch problemlos
    eine dreimonatige Fristverlängerung beantragen - auch per E-Mail. Die
    passende Briefvorlage gibt es gratis unter
    www.lohnsteuer-kompakt.de/musterbriefe/uebersicht.

    Übrigens: Wer freiwillig eine Steuererklärung einreicht, hat sogar
    vier Jahre lang Zeit, um diese abzugeben.

    Für alle, die dagegen noch schnell vor Ende Mai ihre
    Steuererklärung fertigstellen wollen, hat Lohnsteuer-kompakt.de
    wichtige Zeitspartipps zusammengestellt:

    1. Erst alle Belege und Quittungen für die Steuererklärung
    heraussuchen.
    2. Datenübernahme aus dem Vorjahr nutzen. Lohnsteuer-kompakt.de
    unterstützt den Datenimport von Elster und einigen anderen
    Steuer-Anwendungen. Wer bisher Papier-Formulare genutzt hat, kann
    den kostenlosen Digitalisierungs-Service von Lohnsteuer-kompakt.de
    nutzen.
    3. Elektronisch abgeben. Bei Lohnsteuer-kompakt.de geht das auch ohne
    eigenes Zertifikat.

    OTS: Lohnsteuer kompakt
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/120615
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_120615.rss2

    Pressekontakt:
    Caroline Benzel
    cbe@lohnsteuer-kompakt.de

    Felix Bodeewes
    Telefon: (030) 420246-42



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