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    PTA-PVR  351  0 Kommentare CA Immobilien Anlagen AG: Klarstellung zur Meldung vom 28.5.2018: Änderung wesentlicher Anteilsschwellen eigener Aktien

    Änderung wesentlicher Anteilsschwellen eigener Aktien gemäß § 135 Abs. 3 BörseG

    Wien (pta008/30.05.2018/08:00) - CA Immobilien Anlagen AG ("CA Immo") stellt klar, dass die in der Meldung am 28.5.2018 genannte Überschreitung der wesentlichen Anteilsschwelle bereits am 29.09.2016 erfolgt ist und mit der daran anschließenden Veröffentlichung zum Abschluss des damaligen Aktienrückkaufprogramms (4.10.2016) dem Kapitalmarkt bereits kommuniziert wurde.

    (Ende)

    Aussender: CA Immobilien Anlagen AG
    Adresse: Mechelgasse 1, 1030 Wien
    Land: Österreich
    Ansprechpartner: Mag. Claudia Höbart
    Tel.: +43 (0)1532 5907-502
    E-Mail: claudia.hoebart@caimmo.com
    Website: www.caimmo.com

    ISIN(s): AT0000641352 (Aktie)
    Börsen: Amtlicher Handel in Wien

    [ Quelle: http://www.pressetext.com/news/20180530008 ]






    Verfasst von Pressetext (Adhoc)
    PTA-PVR CA Immobilien Anlagen AG: Klarstellung zur Meldung vom 28.5.2018: Änderung wesentlicher Anteilsschwellen eigener Aktien CA Immobilien Anlagen AG ("CA Immo") stellt klar, dass die in der Meldung am 28.5.2018 genannte Überschreitung der wesentlichen Anteilsschwelle bereits am 29.09.2016 erfolgt ist und mit der daran anschließenden Veröffentlichung zum Abschluss des …