checkAd

     633  0 Kommentare Envion-Gründer gewinnen Schlacht um ihr Unternehmen / Gericht folgt Antrag der Gründer, legt CEO Woestmann und van Aubel an die Kette - Rechte aus Aktien der Gründer dürfen nicht beeinträchtigt werden

    Berlin (ots) - Das Berliner Landgericht hat dem Antrag auf Erlass
    der begehrten einstweiligen Verfügung der Gründer von envion
    stattgegeben. Wie schon in der zuvor ergangenen Zwischenverfügung
    bleibt es envion CEO Woestmann (Quadrat Capital GmbH), seinem
    Geschäftspartner Thomas van Aubel und dessen Ehefrau Jutta Freifrau
    von Falkenhausen (Sycamore GmbH) damit auch weiterhin untersagt,
    Anteile des Unternehmens, die sie über ihre Firmen Quadrat Capital
    GmbH und Sycamore GmbH halten, an Dritte zu verkaufen. (LG Berlin,
    Kammer für Handelssachen 90, Aktenzeichen 90 O 38/18). Quadrat
    Capital GmbH und Sycamore GmbH dürfen die envion AG fernerhin nicht
    dazu veranlassen, Gelder an die Gesellschafter auszukehren oder sonst
    Unternehmenswerte zu übertragen oder zu belasten und vor allem nicht
    auch noch weiter die Anteile der Gründer zu verwässern.

    Das Gründerteam von envion hielt ursprünglich 81 % an dem
    Unternehmen, bis CEO Woestmann eine illegitime Kapitalerhöhung
    vornehmen ließ und damit den Gründeranteil auf 31 % verwässerte.
    Stattdessen halten nun Woestmann und sein Rechtsberater die
    Hauptanteile. Dagegen wehren sich die Gründer juristisch. So hatten
    die Gründer zuvor aus mehreren Quellen erfahren, dass CEO Woestmann,
    Geschäftspartner Thomas van Aubel und dessen Ehefrau Jutta Freifrau
    von Falkenhausen offenbar den Verkauf von envion-Anteilen an Dritte
    vorbereiten. Dieses Vorgehen wurde unter Androhung von Strafe
    gestoppt. Mit dem Beschluss bestätigt das Gericht demnach die zuvor
    im Beschlusswege erlassene Zwischenverfügung durch Urteil. Die
    Entscheidung des Gerichts lässt sich wie folgt zusammenfassen:

    - Illegal war die Kapitalerhöhung durch CEO und envion Verwaltungsrat
    Matthias Woestmann zum Schaden der Hauptanteilseigner und
    envion-Gründer um Michael Luckow
    - Falsch sind offenbar die Behauptungen von CEO Matthias Woestmann,
    dass die Gründer illegal Token produziert hätten
    - Bestraft werden die Geschäftsführer Matthias Woestmann von der
    Quadrat Capital und Thomas van Aubel und seine Ehefrau Jutta Freifrau
    von Falkenhause (Sycamore GmbH) sofern sie Anteile der envion an
    Dritte verkaufen, sonst wie belasten oder ihre Gesellschafterrechte
    beispielsweise dazu ausnutzen wollen, um die envion AG zu einer
    "Sonderausschüttung" zu bewegen.

    Die Grundlage für die Entscheidung des Gerichtes ist klar und
    deutlich: Es gibt einen Vertrag zwischen Woestmanns Unternehmen
    "Quadrat Capital GmbH", welche die Anteile der Gründer, gesammelt in
    der Gründerfirma "Trado GmbH", treuhänderisch halten sollte. Gegen
    diesen Vertrag hat Woestmann eklatant durch die illegitime
    Seite 1 von 2




    news aktuell
    0 Follower
    Autor folgen
    Verfasst von news aktuell
    Envion-Gründer gewinnen Schlacht um ihr Unternehmen / Gericht folgt Antrag der Gründer, legt CEO Woestmann und van Aubel an die Kette - Rechte aus Aktien der Gründer dürfen nicht beeinträchtigt werden Das Berliner Landgericht hat dem Antrag auf Erlass der begehrten einstweiligen Verfügung der Gründer von envion stattgegeben. Wie schon in der zuvor ergangenen Zwischenverfügung bleibt es envion CEO Woestmann (Quadrat Capital GmbH), seinem …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer