Envion-Gründer gewinnen Schlacht um ihr Unternehmen / Gericht folgt Antrag der Gründer, legt CEO Woestmann und van Aubel an die Kette - Rechte aus Aktien der Gründer dürfen nicht beeinträchtigt werden
Berlin (ots) - Das Berliner Landgericht hat dem Antrag auf Erlass
der begehrten einstweiligen Verfügung der Gründer von envion
stattgegeben. Wie schon in der zuvor ergangenen Zwischenverfügung
bleibt es envion CEO Woestmann (Quadrat Capital GmbH), seinem
Geschäftspartner Thomas van Aubel und dessen Ehefrau Jutta Freifrau
von Falkenhausen (Sycamore GmbH) damit auch weiterhin untersagt,
Anteile des Unternehmens, die sie über ihre Firmen Quadrat Capital
GmbH und Sycamore GmbH halten, an Dritte zu verkaufen. (LG Berlin,
Kammer für Handelssachen 90, Aktenzeichen 90 O 38/18). Quadrat
Capital GmbH und Sycamore GmbH dürfen die envion AG fernerhin nicht
dazu veranlassen, Gelder an die Gesellschafter auszukehren oder sonst
Unternehmenswerte zu übertragen oder zu belasten und vor allem nicht
auch noch weiter die Anteile der Gründer zu verwässern.
Das Gründerteam von envion hielt ursprünglich 81 % an dem
Unternehmen, bis CEO Woestmann eine illegitime Kapitalerhöhung
vornehmen ließ und damit den Gründeranteil auf 31 % verwässerte.
Stattdessen halten nun Woestmann und sein Rechtsberater die
Hauptanteile. Dagegen wehren sich die Gründer juristisch. So hatten
die Gründer zuvor aus mehreren Quellen erfahren, dass CEO Woestmann,
Geschäftspartner Thomas van Aubel und dessen Ehefrau Jutta Freifrau
von Falkenhausen offenbar den Verkauf von envion-Anteilen an Dritte
vorbereiten. Dieses Vorgehen wurde unter Androhung von Strafe
gestoppt. Mit dem Beschluss bestätigt das Gericht demnach die zuvor
im Beschlusswege erlassene Zwischenverfügung durch Urteil. Die
Entscheidung des Gerichts lässt sich wie folgt zusammenfassen:
- Illegal war die Kapitalerhöhung durch CEO und envion Verwaltungsrat
Matthias Woestmann zum Schaden der Hauptanteilseigner und
envion-Gründer um Michael Luckow
- Falsch sind offenbar die Behauptungen von CEO Matthias Woestmann,
dass die Gründer illegal Token produziert hätten
- Bestraft werden die Geschäftsführer Matthias Woestmann von der
Quadrat Capital und Thomas van Aubel und seine Ehefrau Jutta Freifrau
von Falkenhause (Sycamore GmbH) sofern sie Anteile der envion an
Dritte verkaufen, sonst wie belasten oder ihre Gesellschafterrechte
beispielsweise dazu ausnutzen wollen, um die envion AG zu einer
"Sonderausschüttung" zu bewegen.
Die Grundlage für die Entscheidung des Gerichtes ist klar und
deutlich: Es gibt einen Vertrag zwischen Woestmanns Unternehmen
"Quadrat Capital GmbH", welche die Anteile der Gründer, gesammelt in
der Gründerfirma "Trado GmbH", treuhänderisch halten sollte. Gegen
diesen Vertrag hat Woestmann eklatant durch die illegitime
der begehrten einstweiligen Verfügung der Gründer von envion
stattgegeben. Wie schon in der zuvor ergangenen Zwischenverfügung
bleibt es envion CEO Woestmann (Quadrat Capital GmbH), seinem
Geschäftspartner Thomas van Aubel und dessen Ehefrau Jutta Freifrau
von Falkenhausen (Sycamore GmbH) damit auch weiterhin untersagt,
Anteile des Unternehmens, die sie über ihre Firmen Quadrat Capital
GmbH und Sycamore GmbH halten, an Dritte zu verkaufen. (LG Berlin,
Kammer für Handelssachen 90, Aktenzeichen 90 O 38/18). Quadrat
Capital GmbH und Sycamore GmbH dürfen die envion AG fernerhin nicht
dazu veranlassen, Gelder an die Gesellschafter auszukehren oder sonst
Unternehmenswerte zu übertragen oder zu belasten und vor allem nicht
auch noch weiter die Anteile der Gründer zu verwässern.
Das Gründerteam von envion hielt ursprünglich 81 % an dem
Unternehmen, bis CEO Woestmann eine illegitime Kapitalerhöhung
vornehmen ließ und damit den Gründeranteil auf 31 % verwässerte.
Stattdessen halten nun Woestmann und sein Rechtsberater die
Hauptanteile. Dagegen wehren sich die Gründer juristisch. So hatten
die Gründer zuvor aus mehreren Quellen erfahren, dass CEO Woestmann,
Geschäftspartner Thomas van Aubel und dessen Ehefrau Jutta Freifrau
von Falkenhausen offenbar den Verkauf von envion-Anteilen an Dritte
vorbereiten. Dieses Vorgehen wurde unter Androhung von Strafe
gestoppt. Mit dem Beschluss bestätigt das Gericht demnach die zuvor
im Beschlusswege erlassene Zwischenverfügung durch Urteil. Die
Entscheidung des Gerichts lässt sich wie folgt zusammenfassen:
- Illegal war die Kapitalerhöhung durch CEO und envion Verwaltungsrat
Matthias Woestmann zum Schaden der Hauptanteilseigner und
envion-Gründer um Michael Luckow
- Falsch sind offenbar die Behauptungen von CEO Matthias Woestmann,
dass die Gründer illegal Token produziert hätten
- Bestraft werden die Geschäftsführer Matthias Woestmann von der
Quadrat Capital und Thomas van Aubel und seine Ehefrau Jutta Freifrau
von Falkenhause (Sycamore GmbH) sofern sie Anteile der envion an
Dritte verkaufen, sonst wie belasten oder ihre Gesellschafterrechte
beispielsweise dazu ausnutzen wollen, um die envion AG zu einer
"Sonderausschüttung" zu bewegen.
Die Grundlage für die Entscheidung des Gerichtes ist klar und
deutlich: Es gibt einen Vertrag zwischen Woestmanns Unternehmen
"Quadrat Capital GmbH", welche die Anteile der Gründer, gesammelt in
der Gründerfirma "Trado GmbH", treuhänderisch halten sollte. Gegen
diesen Vertrag hat Woestmann eklatant durch die illegitime