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    Arbeitsrecht  302  0 Kommentare
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    Freigestellt bedeutet nicht ausgeschlossen

    Wird ein Arbeitnehmer vom seinem Arbeitgeber freigestellt, hat er immer noch gewisse Rechte und Ansprüche. Diese können ihm unter normalen Umständen nicht einfach abgesprochen werden. Das Arbeitsgericht Köln urteilte nun in einem entsprechenden Fall. Ein langjähriger Mitarbeiter sollte bis zum Renteneintritt von seiner Arbeit freigestellt werden. Dennoch sollte er nach einer mündlichen Absprache weiterhin an Betriebs-Feiern und -Ausflügen teilnehmen dürfen.

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    Ein Beitrag von Global Press.


    Robert Sasse
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    Der Autor und Verleger Robert Sasse vereint in seinem Lebenslauf über 15 Jahre Börsenerfahrung kombiniert mit hohen Verantwortungsbereichen in Wirtschaftsunternehmen und eigenen Unternehmensgründungen. Er ist studierter Betriebswirt und besitzt einen Master of Science in Marketing und Sales.

    Heute ist Robert Sasse Geschäftsführer der YES investmedia GmbH und Chefredakteur verschiedener Finanzdienste. In dieser Position verhilft er seinen Kunden und Lesern, den immer schneller werdenden Wandel der Märkte zu erfassen und durch wirtschaftlich hoch erfolgreiche Marketing Kampagnen strategische Vorteile im Wettbewerb zu erzielen.
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    Verfasst von Robert Sasse
    Arbeitsrecht Freigestellt bedeutet nicht ausgeschlossen Wird ein Arbeitnehmer vom seinem Arbeitgeber freigestellt, hat er immer noch gewisse Rechte und Ansprüche. Diese können ihm unter normalen Umständen nicht einfach abgesprochen werden. Das Arbeitsgericht Köln urteilte nun in einem entsprechenden …