Arbeitsrecht
Freigestellt bedeutet nicht ausgeschlossen
Wird ein Arbeitnehmer vom seinem Arbeitgeber freigestellt, hat er immer noch gewisse Rechte und Ansprüche. Diese können ihm unter normalen Umständen nicht einfach abgesprochen werden. Das Arbeitsgericht Köln urteilte nun in einem entsprechenden Fall. Ein langjähriger Mitarbeiter sollte bis zum Renteneintritt von seiner Arbeit freigestellt werden. Dennoch sollte er nach einer mündlichen Absprache weiterhin an Betriebs-Feiern und -Ausflügen teilnehmen dürfen.
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Ein Beitrag von Global Press.