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    DGAP-Adhoc  282  0 Kommentare Ad-Hoc: Rocket Internet SE beschließt über Aufforderung an alle Anleihegläubiger, ihre Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit am 22. Juli 2022 zum Verkauf gegen Barzahlung anzubieten





    DGAP-Ad-hoc: Rocket Internet SE / Schlagwort(e): Anleihe


    Ad-Hoc: Rocket Internet SE beschließt über Aufforderung an alle Anleihegläubiger, ihre Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit am 22. Juli 2022 zum Verkauf gegen Barzahlung anzubieten


    11.07.2018 / 08:20 CET/CEST


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    Ad-Hoc: Rocket Internet SE beschließt über Aufforderung an alle Anleihegläubiger, ihre Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit am 22. Juli 2022 zum Verkauf gegen Barzahlung anzubieten



    Berlin, 11. Juli 2018 - Der Vorstand der Rocket Internet SE (die "Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Inhaber der von Rocket Internet SE am 22. Juli 2015 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit am 22. Juli 2022, ISIN DE000A161KH4 (die "Schuldverschreibungen") mit einem ausstehenden Gesamtnennbetrag von ca. EUR 289 Millionen aufzufordern, Angebote zum Verkauf ihrer Schuldverschreibungen gegen Barzahlung im Rahmen eines sogenannten Reverse Bookbuilding Modified Dutch Auction Verfahrens abzugeben (die "Aufforderung").



    Die Aufforderung richtet sich nur an Personen, die außerhalb der Vereinigten Staaten ansässig oder wohnhaft oder nicht sonst U.S. Personen (im Sinne von Regulation S des US Securities Act von 1933, in der jeweils gültigen Fassung) sind, oder Personen, welche für oder zugunsten von solchen Personen handeln, oder an Personen in einer anderen Jurisdiktion, in welcher die Aufforderung oder die Teilnahme hieran nicht rechtswidrig wäre (jeweils ein "Zulässiger Inhaber").

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