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    GEWA-Abstimmung  1077  0 Kommentare Anleihegläubiger stimmen Ermächtigungen zu


    Die GEWA-Anleihegläubiger (WKN A1YC7Y) stimmen bei einer schriftlich durchgeführten Abstimmung mit großer Mehrheit für die Beschlussvorlage des gewählten gemeinsamen Vertreters.
    Zweck der Abstimmung war, den gewählten gemeinsamen Vertreter mit Ermächtigungen auszustatten, die ihn in die Lage versetzen, mit Investoren zu verhandeln. Die betreffenden Beschlüsse wurden mit einer Mehrheit von mehr als 96% der abgegebenen Stimmen gefasst.

    „Hoher Vertrauensbeweis“

    „Das Abstimmungsergebnis ist ein hoher Vertrauensbeweis. Es bedeutet in gleichem Maße eine Verpflichtung und hohe Ver-antwortung, sich mit allen zu Gebote stehenden Mitteln für eine möglichst lukrative Verwertung der Immobilie einzusetzen. Durch diesen Gläubigerbeschluss ist nun ein großer Handlungsspielraum eröffnet worden, der es ermöglicht noch effizienter tätig zu werden. Insofern sind die Gläubiger nun noch investorengerechter aufgestellt“, sagt der gewählte gemeinsame Vertreter Gustav Meyer zu Schwabedissen.

    INFO: Gustav Meyer zu Schwabedissen von mzs Rechtsanwälte ist der gewählte gemeinsame Vertreter der Gläubiger der Anleihe Gewa 5 to 1 (WKN: A1YC7Y ISIN: DE000A1YC7Y7). Er kooperiert nach eigenen Angaben eng mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter Ilkan Bananyarli bei der Verwertung der Immobilie. Die vom vorläufigen Insolvenzverwalter zu verwertende Masse der Firma Gewa 5 to 1 GmbH & Co KG besteht praktisch nur aus dem Grundstück und dem im Rohbau weitgehend fertiggestellten Wohnturm sowie dem Hotel. Da keine weiteren wesentlichen Gläubiger vorhanden sind, sieht man von einer bestrittenen Forderung des Generalbauunternehmens Baresel ab, gehört die gesamte Masse, also Immobilie und aufstehende Gebäude, den Gläubigern der Anleihe.

    Hinweis: Lesen Sie dazu auch „GEWA ist kein ’normaler‘ Insolvenzfall“ – Exklusiv-Interview mit Gläubiger-Vertreter Gustav Meyer zu Schwabedissen

    Abstimmungsergebnis

    Das Ergebnis im Einzelnen:

    Vorhandene Stimmen: 35.000
    Teilgenommen: 20.428 (= 58,37%)
    Abgegebene Stimmen: 19.927
    Davon Stimmen ohne Sperrbescheinigung: 20
    Gültige Stimmen: 19.907

    Punkt 1 (der gewählte gemeinsame Vertreter wird nach Maßgabe des Beschlussvorschlages zur Änderung der Anleihebedingungen ermächtigt)
    Ja: 19.372 (97,393%) Nein: 488 (2,514 %) Enth: 12 (0,060%) unausgefüllte: 5 (0,025%)

    Punkt 2 (dem gewählten gemeinsamen Vertreter wird nach Maßgabe des Beschlussvorschlages Vollmacht zur Verwertung der Sicherheiten und von Massegegenständen erteilt)
    Ja: 19.417 (97,631%) Nein: 452 (2,325%) Enth: 3 (0,015%) unausgefüllte: 5 (0,025%)

    Punkt 3 (dem gewählten gemeinsamen Vertreter wird nach Maßgabe des Beschlussvorschlages weitere Vollmacht zur Interessenwahrnehmung erteilt)
    Ja: 19.200 (96,474) Nein: 672 (3,495%) Enth: 0 (0,000%) unausgefüllte: 5 (0,025%)

    Punkt 4 (der gewählte gemeinsame Vertreter wird ermächtigt nach Maßgabe des Beschlussvorschlages einen Beirat zu bilden)
    Ja: 19.220 (96,582%) Nein: 625 (3,243%) Enth: 27 (0,136%) unausgefüllte: 5 (0,025%)

    Anleihen Finder Redaktion.

    Foto: GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG

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