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    DGAP-Adhoc  455  0 Kommentare Sinner AG: Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Sinner AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse STINAG (deutsch)

    Sinner AG: Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Sinner AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse STINAG

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    DGAP-Ad-hoc: Sinner AG / Schlagwort(e): Delisting/Delisting Sinner AG: Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Sinner AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse STINAG

    27.07.2018 / 15:00 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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    Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

    Sinner Aktiengesellschaft

    Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Sinner Aktiengesellschaft zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse STINAG

    Der Vorstand der Sinner Aktiengesellschaft (General Standard Frankfurt, ISIN: DE0007241002 / WKN 724100) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den Widerruf der Zulassung der Aktien der Sinner Aktiengesellschaft (nachfolgend die "Sinner-Aktien") zum Handel im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Abs. 2 BörsG zu beantragen (sog. Delisting). Zudem wird der Vorstand etwaige weitere Börsennotierungen im regulierten Markt oder Einbeziehungen in den Freiverkehr beenden, sofern diese auf Veranlassung der Sinner Aktiengesellschaft erfolgten.

    Die Hauptaktionärin der Gesellschaft, die SBS Familien - Verwaltungs AG (nachfolgend: die "Bieterin") mit Sitz in Pforzheim wird eine für das Delisting nach § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG erforderliche WPüG-Angebotsunterlage veröffentlichen. Die Bieterin hält ca. 75,14 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Sinner Aktiengesellschaft.

    Die Sinner-Aktiengesellschaft wird den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Sinner-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse während der Annahmefrist des Pflichtangebots stellen. Der Widerruf der Zulassung wird gemäß der Regularien der Frankfurter Wertpapierbörse mit einer Frist von drei Börsentagen nach deren Veröffentlichung wirksam (§ 46 Abs. 3 Satz 1 BörsO FWB).

    Nach Wirksamwerden des Widerrufs der Zulassung der Sinner-Aktien zum Handel im regulierten Markt durch die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse werden die Aktien der Gesellschaft nicht mehr in einem regulierten Markt einer Börse im Inland oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein und gehandelt werden. Voraussichtlich werden zu diesem Zeitpunkt auch keine sonstigen Börsennotierungen oder Einbeziehungen in Freiverkehre bestehen.

    27. Juli 2018

    Sinner Aktiengesellschaft

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    27.07.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: Sinner AG
    Durmersheimer Straße 59
    76185 Karlsruhe
    Deutschland
    Telefon: 0721 - 5702 - 342
    Fax: 0721 - 5702 - 345
    E-Mail: I.Rupp@sinnerag.de
    Internet: www.sinnerag.de
    ISIN: DE0007241002
    WKN: 724100
    Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Hamburg

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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    708747 27.07.2018 CET/CEST

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