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    DGAP-Adhoc  576  0 Kommentare German Startups Group GmbH & Co. KGaA: German Startups Group plant weitere Rückkäufe der eigenen Aktie





    DGAP-Ad-hoc: German Startups Group GmbH & Co. KGaA / Schlagwort(e): Absichtserklärung/Aktienrückkauf


    German Startups Group GmbH & Co. KGaA: German Startups Group plant weitere Rückkäufe der eigenen Aktie


    24.08.2018 / 11:21 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




    +++ Ad-hoc Mitteilung +++



    German Startups Group plant weitere Rückkäufe der eigenen Aktie

    Der rechtlich zulässige Rahmen soll voll ausgeschöpft werden





    Berlin, 24. August 2018 - Die German Startups Group, ein führender Venture-Capital-Investor in Deutschland und Digitalagentur mit 150 Mitarbeitern mit Sitz in Berlin, plant weitere Aktienrückkäufe. Die geänderte Geschäftsstrategie des Betriebs einer offenen Marktplattform für Tech Assets der G|S Market und einer Kapitalverwaltungsgesellschaft, der German Startups Asset-Management GmbH, ist nicht sehr kapitalintensiv, sodass der Geschäftsführung die bestehende Kapitalbasis überdimensioniert erscheint und sich Aktienrückkäufe anbieten.



    Aus der sukzessiven Veräußerung ihres Bestandsportfolios an inzwischen zu einem guten Anteil exit-reifen Minderheitsbeteiligungen und eventuell auch ihrer Mehrheitsbeteiligung erhofft sich die Geschäftsführung der German Startups Group mittelfristig Veräußerungserlöse in Größenordnung des Buchwerts des Eigenkapitals von rund 30 Mio. Euro, nach der hieraus vorzunehmenden Tilgung ihrer Finanzverbindlichkeiten, davon den überwiegenden Teil bis Ende 2020. Das wäre deutlich mehr als die derzeitige Marktkapitalisierung der German Startups Group.



    Solange die Aktie in den Augen der Geschäftsführung deutlich unter dem Net Asset Value (NAV) pro Aktie notiert, will die Geschäftsführung solche Veräußerungserlöse vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats für weitere Rückkäufe der eigenen Aktie unter Ausschluss des Bezugsrechts nutzen und den dafür zulässigen Rahmen voll ausschöpfen.

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