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    Lombardium-Anlageskandal  1075  0 Kommentare Anlageberater muss rund 2 Millionen Euro Schadensersatz zahlen

    Düsseldorf (ots) - Im Jahre 2016 kam es für viele Anleger der sog.
    LombardClassic-Beteiligungen zum großen Schock: die Erste Oderfelder
    Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG ("LombardClassic 2") musste
    Insolvenz anmelden. Im Jahre 2017 folgte dann auch die
    Beteiligungsgesellschaft LombardClassic 3 GmbH & Co. KG. Völlig
    unerwartet standen die Anleger plötzlich vor einem Totalverlust ihres
    angelegten Kapitals. Schließlich waren ihnen die Beteiligungen als
    100 % sicher zum Kauf angeboten worden. "Festgeldersatz",
    "insolvenzgeschützt" und "mündelsicher" waren die Schlagworte, mit
    denen Anlageberater das Produkt empfahlen. Untermauert wurde diese
    Darstellung durch von dem Anbieter Fidentum bereit gestellte
    Werbeunterlagen, in denen zum LombardClassic 3 sogar von "200%
    Sicherheit" die Rede war.

    Betroffen sind rund 7000 Anleger der stillen Beteiligungen
    LombardClassic 2 und LombardClassic 3, die mindestens 30 Millionen
    Euro für Kredite an das Pfandhaus Lombardium, einem Pfandhaus für
    Luxusgüter, investiert hatten.

    Landgericht spricht Anlegern Schadensersatz zu

    Zwei aktuelle Urteile des Landgerichts Essen aus Juni und Juli
    2018 zeigen, dass die Anleger gute Chancen haben, ihre Ansprüche auf
    Schadenersatz zu zementieren. "Das Gericht verurteilte einen
    Anlageberater zu Schadensersatz in Höhe von rund zwei Millionen Euro
    an insgesamt neun Anleger, die wir als Kanzlei vertreten", ist Dr.
    Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der mzs
    Rechtsanwälte Düsseldorf, mit der Entscheidung zufrieden.

    Anlagekonstrukt war höchst missbrauchsanfällig

    Tatsächlich verbarg sich hinter den Beteiligungen ein höchst
    riskantes Anlagekonstrukt, was aufgrund einer Vielzahl an
    persönlichen Verflechtungen unter den einzelnen Gesellschaften auch
    noch in hohem Maße missbrauchsanfällig war.

    Beide Beteiligungsgesellschaften waren mit ihrer Kreditnehmerin
    Lombardium gesellschaftsrechtlich derart intensiv verbunden, dass
    sich die Kreditnehmerin praktisch selbst die Kredite gewährt und
    gegeben hatte.

    Ein angeblich vorhandenes Sicherheitskonstrukt durch die
    Einschaltung von Sicherheitentreuhänder und
    Mittelverwendungskontrolleur war tatsächlich so löchrig wie ein
    Schweizer Käse. So stand den Beteiligungsgesellschaften über die
    Isetreuhand GmbH (als Darlehensverwendungsprüferin) beispielweise
    nicht nur lediglich eine nachträgliche und stichprobenartige
    Kontrolle der vertragsgerechten Verwendung der Darlehensmittel durch
    Lombardium zu. Mehr noch, die Isetreuhand GmbH gehörte seit September
    2013 der Camaflobe Vermögensverwaltungs GmbH, deren Geschäftsführerin
    Ingrid Ebeling war, die Mutter des Geschäftsführers der
    Kreditnehmerin Lombardium.

    Ingrid Ebeling steuerte als Geschäftsführerin zwischenzeitlich gar
    die Geschicke und die Geschäftspolitik sämtlicher Gesellschaften, die
    hinter den Beteiligungsangeboten des LombardClassic 2 und des
    LombardClassic 3 standen. "Damit waren Interessenkonflikte
    programmiert und die Gefahr der Einflussnahme zugunsten der
    Kreditnehmerin Lombardium und zu Lasten der Anleger war bereits im
    Konstrukt angelegt", findet Dr. Thomas Meschede deutliche Worte.

    Anlageberater haften für ihre Empfehlungen

    Viele Anlageberater haben offensichtlich fahrlässig gehandelt:
    "Die besonderen Risikotatbestände scheinen vielen Anlageberatern
    nicht bewusst gewesen zu sein. Anders ist die Empfehlung der
    Beteiligungen als 'absolut risikolos' kaum zu erklären." Denn es
    gilt: Anlageberater, die sich auf die irreführenden Angaben des
    Anbieters zur Sicherheit der Anlage in den zu Verfügung gestellten
    Werbeunterlagen ungeprüft verlassen haben, haften dem Anleger auf
    Schadensersatz. "Schließlich ist der Anlageberater dazu verpflichtet,
    eine Anlage, die er zum Kauf empfiehlt, auf ihre Risiken hin zu
    prüfen", erläutert Meschede den Grundsatz "know your product".

    Viele Anleger nehmen ihren Anlageberater daher auf Schadensersatz
    wegen Falschberatung in Anspruch. Dass dieses Vorgehen häufig
    erfolgsversprechend ist, zeigen zwei aktuelle Urteile des
    Landgerichts Essen aus Juni und Juli 2018, mit denen ein
    Anlageberater zu Schadensersatz in Höhe von rund zwei Millionen Euro
    an insgesamt neun Anleger verurteilt wurde. Das Landgericht hatte
    nach ausführlichen Beweisaufnahmen festgestellt, dass der Berater die
    Lombard-Beteiligungen als sicher und risikolos zum Kauf angeboten
    hatte. Die Zahlungspflicht des Beraters wird von dessen gesetzlich
    vorgeschriebener Vermögensschadenshaftpflichtversicherung zu decken
    sein.

    Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Der Berater hat
    zwischenzeitlich Berufung gegen die Urteile zum Oberlandesgericht
    Hamm eingereicht.

    OTS: mzs Rechtsanwälte
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    Pressekontakt:
    Dr. Thomas Meschede
    Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

    mzs Rechtsanwälte

    Goethestraße 8-10
    40237 Düsseldorf
    Telefon: +49 (0) 211 69002 0
    E-Mail: meschede@mzs-recht.de
    web: www.mzs-recht.de



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