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     624  0 Kommentare Wie Sie Ihr Betongold flüssig machen und trotzdem weiter nutzen können / Veräußerung mit Nießbrauch oder Wohnrecht bietet Vorteile für Verkäufer und Käufer (FOTO)

    Münster (ots) -

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    In einem Haus wohnen, ohne Miete zu zahlen. Das ist zunächst
    einmal nichts Ungewöhnliches - wenn einem die Immobilie gehört. Doch
    was hat man davon, wenn man sich später im Alter etwas leisten möchte
    und das ganze Vermögen im Haus steckt? Was viele nicht wissen: Das
    lieb gewonnene Zuhause kann das Auskommen im Alter sogar dann
    sichern, wenn man längst nicht mehr Eigentümer ist. Die LBS
    Immobilien NordWest weiß, wie das geht: "Sichert sich der Eigentümer
    beim Verkauf seiner Immobilie einen Nießbrauch oder ein unbefristetes
    Wohnrecht, kann er weiter in seinem gewohnten Umfeld leben und den
    Verkaufserlös sofort für sich nutzen", erklärt
    LBSi-NW-Geschäftsführer Roland Hustert.

    Nach einer Untersuchung von LBS und Empirica wollen 65 Prozent der
    Menschen so lange wie möglich in der eigenen Wohnung leben.
    Eigenständigkeit und Selbstbestimmtheit sollen auch im Alter erhalten
    bleiben. Um diesen Lebenswunsch zu erfüllen, sind in vielen alten
    Gebäuden zum Teil teure Umbauten notwendig. Die finanzielle Situation
    lässt nicht allen Wohneigentümern diese Freiheit.

    Den Instandhaltungskosten für das eigene Zuhause, knappen Renten
    und steigenden Lebenshaltungskosten stehen in vielen Orten steigende
    Immobilienpreise gegenüber. "Obwohl diese Menschen echte Werte in
    Form ihres Wohneigentums besitzen, müssen sie sich in ihrer
    Lebensführung oft stark einschränken, weil sie das Geld nicht flüssig
    haben", sagt Hustert.

    Verkaufserlös bringt neuen finanziellen Spielraum für das weitere
    Leben

    Der Verkauf der Immobilie mit Nießbrauch oder lebenslangem
    Wohnrecht hat hier Vorteile. Das frische Geld gibt dem ehemaligen
    Eigentümer neuen finanziellen Spielraum für das weitere Leben. Mit
    der gewonnenen Liquidität können z.B. noch bestehende Finanzierungen
    abgelöst, unerfüllte Lebenswünsche erfüllt oder wichtige Anliegen
    unterstützt werden. "Barrierearme Modernisierungen sind nun direkt
    möglich", sagt Hustert. Auch eine private Verrentung des
    Verkaufserlöses über einen ihrer Kooperationspartner bietet die LBS
    Immobilien NordWest an.

    Je nach vertraglicher Regelung ist beim Verkaufspreis aus der
    Veräußerung der Immobilie lediglich der Wert des grundbuchlich
    abgesicherten Nutzungsrechtes zu berücksichtigen. Hustert: "Und das
    Wichtigste: Ich lebe weiter in meinem Haus und bleibe in meinem
    gewohnten Umfeld wohnen."

    Auch für den Käufer bietet diese Modell Vorzüge: "Vor allem
    vermögende Kunden müssen bei Banken heute oft Negativzinsen zahlen.
    In dieses Betongold aus privater Hand können sie dagegen ziemlich
    sicher investieren, weil sie wissen, dass sich der neue Besitzer aus
    alter Verbundenheit gut um ihr Investment kümmern wird", so Hustert.

    Verkaufsprozess juristisch sauber begleiten lassen

    Um diese Verkaufsprozesse juristisch sauber zu begleiten, sei eine
    tiefergehende Beratung durch einen Notar unabdingbar, erklärt Roland
    Hustert. Beide Parteien müssten insbesondere finanzielle Fragen zur
    Instandhaltung der Immobilie und zu fortlaufenden
    Zahlungsverpflichtungen klar regeln. Hustert rät allen
    Interessierten, alle Vor- und Nachteile mit einem Ansprechpartner
    ihres Vertrauens zu besprechen. Roland Hustert: "Ein Verkauf mit
    Nießbrauch oder unbefristetem Wohnrecht bietet sich sicher nur für
    Menschen an, die schon etwas älter sind und vielleicht niemanden
    haben, dem sie die Immobilie vererben könnten."

    OTS: LBS West
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/56890
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_56890.rss2

    Pressekontakt:
    Thorsten Berg
    Tel.: 0251/412 5360
    Fax: 0251/412 5222
    E-Mail: thorsten.berg@lbswest.de



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