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    Schwere Schlappe für Mercedes in Stuttgart  835  0 Kommentare Erstmals Widerrufs-Urteil gegen Mercedes-Benz Bank (FOTO)

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    http://ots.de/9HAuww
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    Köln (ots) -

    - Querverweis: Bildmaterial ist abrufbar unter
    http://www.presseportal.de/bilder -

    Paukenschlag am Landgericht Stuttgart: Ein am 29.08.2018
    veröffentlichtes Urteil ist das erste Urteil überhaupt gegen die
    Mercedes-Benz Bank zum nachträglichen Widerruf eines Autokredits. Für
    Mercedes-Kunden ist die Zukunft damit gerade ein ganzes Stück
    positiver geworden. Zahlreiche Gerichte hatten bereits bestätigt,
    dass Fehler in den Kreditverträgen anderer Herstellerbanken deren
    Kunden zur Rückabwicklung des Autokaufs berechtigen. Nun konnte zum
    ersten Mal auch ein Daimler-Kunde sein Fahrzeug noch Jahre nach dem
    Kauf zurückgeben. Dafür kann er seine gezahlten Raten und die
    Anzahlung zurückverlangen. Dies erreichte er ausgerechnet in
    Stuttgart, sozusagen im Wohnzimmer von Mercedes.

    Klägervertreter Rechtsanwalt Ludger Knuth von der
    Verbraucherkanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ: "Von diesem Urteil
    dürfte Signalwirkung ausgehen, denn die zugrunde liegenden Fehler
    ziehen sich durch sämtliche Verträge der Mercedes-Bank. Und nicht nur
    das, die gleichen Fehler haben wir auch in zahlreichen Verträgen der
    BMW-Bank gefunden. Damit ist der Weg für Autokäufer geebnet, sich
    ohne Verluste von ihrem finanzierten Fahrzeug zu trennen."

    Widerruf drei Jahre nach Fahrzeugkauf erklärt

    Der Kläger hatte im August 2014 einen Mercedes-Benz 220 CDI
    BlueEFFICIENCY zu einem Kaufpreis von 26.600 Euro erworben. Den
    Gebrauchtwagen zahlte er größtenteils in bar, finanzierte jedoch
    einen Teil der Summe per Darlehensvertrag bei der Mercedes-Benz Bank.

    Aufgrund des "Dieselskandals" musste er feststellen, dass sein
    Dieselfahrzeug einen drastischen Wertverlust erlitten hatte. Durch
    die Presseberichterstattung erfuhr er von der Möglichkeit, das Auto
    mittels Widerrufs des Darlehensvertrags nahezu zum Kaufpreis
    zurückzugeben. Daraufhin widerrief der Mercedes-Kunde seinen Vertrag
    im August 2017, also drei Jahre nach dem Kauf. Zunächst verweigerte
    die Mercedes-Benz Bank den Widerruf, da dieser nicht fristgemäß
    erklärt worden sei.

    Das Gericht entschied, dass die Frist zum Widerruf mangels
    ordnungsgemäßer Widerrufsinformationen noch nicht abgelaufen war.
    Noch nie zuvor konnte ein nachträglicher Widerruf gegen die
    Mercedes-Benz Bank durchgesetzt werden. Doch das Gesetz steht auf
    Seiten des Verbrauchers, und so gab das LG Stuttgart mit Urteil vom
    21.08.2018 (Az. 25 O 73/18) dem Mercedes-Kunden Recht. Er erhält nun
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