Schwere Schlappe für Mercedes in Stuttgart
Erstmals Widerrufs-Urteil gegen Mercedes-Benz Bank (FOTO)
--------------------------------------------------------------
Mehr Informationen
http://ots.de/9HAuww
--------------------------------------------------------------
Köln (ots) -
Mehr Informationen
http://ots.de/9HAuww
--------------------------------------------------------------
Köln (ots) -
- Querverweis: Bildmaterial ist abrufbar unter
http://www.presseportal.de/bilder -
Paukenschlag am Landgericht Stuttgart: Ein am 29.08.2018
veröffentlichtes Urteil ist das erste Urteil überhaupt gegen die
Mercedes-Benz Bank zum nachträglichen Widerruf eines Autokredits. Für
Mercedes-Kunden ist die Zukunft damit gerade ein ganzes Stück
positiver geworden. Zahlreiche Gerichte hatten bereits bestätigt,
dass Fehler in den Kreditverträgen anderer Herstellerbanken deren
Kunden zur Rückabwicklung des Autokaufs berechtigen. Nun konnte zum
ersten Mal auch ein Daimler-Kunde sein Fahrzeug noch Jahre nach dem
Kauf zurückgeben. Dafür kann er seine gezahlten Raten und die
Anzahlung zurückverlangen. Dies erreichte er ausgerechnet in
Stuttgart, sozusagen im Wohnzimmer von Mercedes.
Klägervertreter Rechtsanwalt Ludger Knuth von der
Verbraucherkanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ: "Von diesem Urteil
dürfte Signalwirkung ausgehen, denn die zugrunde liegenden Fehler
ziehen sich durch sämtliche Verträge der Mercedes-Bank. Und nicht nur
das, die gleichen Fehler haben wir auch in zahlreichen Verträgen der
BMW-Bank gefunden. Damit ist der Weg für Autokäufer geebnet, sich
ohne Verluste von ihrem finanzierten Fahrzeug zu trennen."
Widerruf drei Jahre nach Fahrzeugkauf erklärt
Der Kläger hatte im August 2014 einen Mercedes-Benz 220 CDI
BlueEFFICIENCY zu einem Kaufpreis von 26.600 Euro erworben. Den
Gebrauchtwagen zahlte er größtenteils in bar, finanzierte jedoch
einen Teil der Summe per Darlehensvertrag bei der Mercedes-Benz Bank.
Aufgrund des "Dieselskandals" musste er feststellen, dass sein
Dieselfahrzeug einen drastischen Wertverlust erlitten hatte. Durch
die Presseberichterstattung erfuhr er von der Möglichkeit, das Auto
mittels Widerrufs des Darlehensvertrags nahezu zum Kaufpreis
zurückzugeben. Daraufhin widerrief der Mercedes-Kunde seinen Vertrag
im August 2017, also drei Jahre nach dem Kauf. Zunächst verweigerte
die Mercedes-Benz Bank den Widerruf, da dieser nicht fristgemäß
erklärt worden sei.
Das Gericht entschied, dass die Frist zum Widerruf mangels
ordnungsgemäßer Widerrufsinformationen noch nicht abgelaufen war.
Noch nie zuvor konnte ein nachträglicher Widerruf gegen die
Mercedes-Benz Bank durchgesetzt werden. Doch das Gesetz steht auf
Seiten des Verbrauchers, und so gab das LG Stuttgart mit Urteil vom
21.08.2018 (Az. 25 O 73/18) dem Mercedes-Kunden Recht. Er erhält nun
http://www.presseportal.de/bilder -
Paukenschlag am Landgericht Stuttgart: Ein am 29.08.2018
veröffentlichtes Urteil ist das erste Urteil überhaupt gegen die
Mercedes-Benz Bank zum nachträglichen Widerruf eines Autokredits. Für
Mercedes-Kunden ist die Zukunft damit gerade ein ganzes Stück
positiver geworden. Zahlreiche Gerichte hatten bereits bestätigt,
dass Fehler in den Kreditverträgen anderer Herstellerbanken deren
Kunden zur Rückabwicklung des Autokaufs berechtigen. Nun konnte zum
ersten Mal auch ein Daimler-Kunde sein Fahrzeug noch Jahre nach dem
Kauf zurückgeben. Dafür kann er seine gezahlten Raten und die
Anzahlung zurückverlangen. Dies erreichte er ausgerechnet in
Stuttgart, sozusagen im Wohnzimmer von Mercedes.
Klägervertreter Rechtsanwalt Ludger Knuth von der
Verbraucherkanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ: "Von diesem Urteil
dürfte Signalwirkung ausgehen, denn die zugrunde liegenden Fehler
ziehen sich durch sämtliche Verträge der Mercedes-Bank. Und nicht nur
das, die gleichen Fehler haben wir auch in zahlreichen Verträgen der
BMW-Bank gefunden. Damit ist der Weg für Autokäufer geebnet, sich
ohne Verluste von ihrem finanzierten Fahrzeug zu trennen."
Widerruf drei Jahre nach Fahrzeugkauf erklärt
Der Kläger hatte im August 2014 einen Mercedes-Benz 220 CDI
BlueEFFICIENCY zu einem Kaufpreis von 26.600 Euro erworben. Den
Gebrauchtwagen zahlte er größtenteils in bar, finanzierte jedoch
einen Teil der Summe per Darlehensvertrag bei der Mercedes-Benz Bank.
Aufgrund des "Dieselskandals" musste er feststellen, dass sein
Dieselfahrzeug einen drastischen Wertverlust erlitten hatte. Durch
die Presseberichterstattung erfuhr er von der Möglichkeit, das Auto
mittels Widerrufs des Darlehensvertrags nahezu zum Kaufpreis
zurückzugeben. Daraufhin widerrief der Mercedes-Kunde seinen Vertrag
im August 2017, also drei Jahre nach dem Kauf. Zunächst verweigerte
die Mercedes-Benz Bank den Widerruf, da dieser nicht fristgemäß
erklärt worden sei.
Das Gericht entschied, dass die Frist zum Widerruf mangels
ordnungsgemäßer Widerrufsinformationen noch nicht abgelaufen war.
Noch nie zuvor konnte ein nachträglicher Widerruf gegen die
Mercedes-Benz Bank durchgesetzt werden. Doch das Gesetz steht auf
Seiten des Verbrauchers, und so gab das LG Stuttgart mit Urteil vom
21.08.2018 (Az. 25 O 73/18) dem Mercedes-Kunden Recht. Er erhält nun
Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte
Aktuelle Themen
Weitere Artikel des Autors
1 im Artikel enthaltener WertIm Artikel enthaltene Werte