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     1713  0 Kommentare Aktion gegen Fahrverbot: So werden Sie Ihren Diesel von VW, Audi, BMW los

    Wer den Kauf seines Fahrzeugs über Kredit oder Leasing widerrufen hat, der hat ein wirksames Mittel, um sich gegen Wertverlust und Fahrverbot zu wehren. Mit einem Widerruf kann er die Finanzierung loswerden - und damit auch das Auto. So gehen Sie vor.

    Erst Hamburg, dann Stuttgart, jetzt Frankfurt: Die Liste der Städte mit Diesel-Fahrverboten wird immer länger. Und etliche Städte werden noch dazukommen. Auf den daraus entstehenden Wertverlusten bleiben die Autobesitzer sitzen, wenn sie sich nicht wehren. Doch ein Kredit-Widerruf bietet eine effektive Möglichkeit, gegen den Wertverlust vorzugehen. 

    Wie bereits BILD, FOCUS und andere Medien auf Basis unserer Analysen berichtet haben, weisen zahlreiche Autokredite und Leasingverträge schwer wiegende Formfehler auf, die einen Widerruf auch Jahre nach Abschluss ermöglichen. Für Besitzer von Diesel-Fahrzeugen ist es daher höchst attraktiv, das Kraftfahrzeug durch den Widerruf einer Finanzierung (Kredit oder Leasing) an die finanzierende Bank zurückzugeben. Bisher haben sich die Kfz-Banken meist gegen einen solchen Widerruf und die Rückabwicklung des Autokaufs gewehrt. Doch nun scheint Volkswagen seine Blockade zu kippen und nachzugeben.

    Etliche Nutzer der Interessengemeinschaft Widerruf, die einen Kfz-Kredit bei einer Autobank der VW-Gruppe geschlossen haben, berichten mir nämlich, dass sie mit Hilfe ihrer Anwälte in den vergangenen Wochen einen tollen Vergleich mit ihrem Kreditinstitut geschlossen haben. Dabei handelt es sich entweder um die VW Bank, Audi Bank, Seat Bank oder Skoda Bank. In der Regel läuft die Sache dann so: Die Kunden geben das Auto an die Bank zurück und erhalten dafür sämtliche Zahlungen erstattet, also die Kredit-Anzahlung sowie die Raten. Die Restschuld auf das Darlehen erlischt.

    Zudem zahlen die Kunden eine geringe Nutzungsentschädigung als Ausgleich dafür, dass sie das Auto genutzt haben. Dazu wird geschaut, wieviel Kilometer mit dem Fahrzeug gefahren wurden. Als „Gesamtlebensdauer“ für ein Auto werden dabei 250.000 Kilometer unterstellt. Ist der Kunde beispielsweise mit dem Diesel 50.000 Kilometer gefahren, so sind das 20 Prozent der Gesamtlebensdauer. Dementsprechend zahlt er 20 Prozent des Neupreises an Volkswagen.

    Das sind sehr attraktive Konditionen, wenn man bedenkt, wie stark die Wertverluste für Diesel am Gebrauchtwagenmarkt sind. Nicht selten kann man froh sein, wenn man für Fahrzeuge, die wenige Jahre alt sind und 50.000 Kilometer gefahren wurden, noch die Hälfte des Neupreises bekommt. Bei den Vergleichen, die die Nutzer der Interessengemeinschaft Widerruf erzielt haben, zahlt man also nur 20 Prozent anstatt eines potenziellen Wertverlusts am Gebrauchtwagenmarkt von 50 Prozent oder mehr.

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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Aktion gegen Fahrverbot: So werden Sie Ihren Diesel von VW, Audi, BMW los Wer den Kauf seines Fahrzeugs über Kredit oder Leasing widerrufen hat, der hat ein wirksames Mittel, um sich gegen Wertverlust und Fahrverbot zu wehren. Mit einem Widerruf kann er die Finanzierung loswerden - und damit auch das Auto. So gehen Sie vor.

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