checkAd

    VW Skandal - Sensation  554  0 Kommentare Urteil auf Neulieferung rechtskräftig nach Befassung des Bundesgerichtshofs (BGH)

    Lahr (ots) - In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
    Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren auf Neulieferung
    ist ein Urteil des Landgerichts Regensburg, 7 O 1892/16 auf
    Neulieferung eine VW Polo ohne Zahlung einer Nutzungsentschädigung
    rechtskräftig, nachdem sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem
    Verfahren befasst hatte.

    Das Landgericht Regensburg hatte am 19.07.2017 im VW Skandal einen
    Händler dazu verurteilt, dem Kläger einen neuen VW Polo zu liefern
    Zug-um-Zug gegen Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs. Das Fahrzeug
    ist nach Ansicht des Landgerichts mangelhaft und eine Neulieferung
    sei möglich. Dagegen hat der Händler Berufung eingelegt. Diese
    Berufung wurde durch das Oberlandesgericht Nürnberg, 12 U 1567/17 mit
    Beschluss vom 20.12.2017 verworfen. Dagegen legte der Händler am
    11.01.2018 beim Bundesgerichtshof, VIII ZB 10/18 eine
    Rechtsbeschwerde ein. Diese Rechtsbeschwerde nahm der Händler dann
    bereits am 08.02.2018 wieder zurück. Mit Beschluss vom 20.03.2018
    erklärte der BGH das Rechtsmittel des Händlers für verlustig. Damit
    ist das Urteil des Landgerichts Regensburg nicht mehr angreifbar und
    rechtskräftig. Der Händler ist damit verpflichtet, ein neues Fahrzeug
    aus der aktuellen Serienproduktion zu liefern.

    Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der das Verfahren federführend führt,
    teilt mit: "Es handelt sich um das erste mir bekannte Urteil auf
    Neulieferung, welches rechtskräftig ist. Nach einem langen
    Rechtsstreit, bei dem sogar der BGH damit befasst werden musste,
    erhält unser Mandant das, was ihm zusteht. Wir sind sehr glücklich,
    dass sich die Rechtsprechung derart positiv zugunsten der
    Geschädigten entwickelt. Wir sind zuversichtlich zahlreiche weitere
    positive Entscheidungen für die Geschädigten erstreiten zu können."

    Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um
    eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und
    Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 200 Gerichtsverfahren
    gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten.
    Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 3.000
    Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als
    6.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit. In dem
    renommierten JUVE Handbuch 2017/2018 wird die Kanzlei in der Rubrik
    Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche
    Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich
    Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer
    werden in einer Spezialgesellschaft die erste
    Musterfeststellungsklage gegen die Volkwagen AG für den
    Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. führen.

    OTS: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/105254
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_105254.rss2

    Pressekontakt:
    Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Einsteinallee 1/1
    77933 Lahr
    Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
    Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
    Mobil: 0163/6707425
    kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
    https://www.dr-stoll-kollegen.de/



    news aktuell
    0 Follower
    Autor folgen
    Verfasst von news aktuell
    VW Skandal - Sensation Urteil auf Neulieferung rechtskräftig nach Befassung des Bundesgerichtshofs (BGH) In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren auf Neulieferung ist ein Urteil des Landgerichts Regensburg, 7 O 1892/16 auf Neulieferung eine VW Polo ohne Zahlung einer Nutzungsentschädigung …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer