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    ROUNDUP  422  0 Kommentare Hessen will gegen Urteil zum Dieselfahrverbot Berufung einlegen

    WIESBADEN (dpa-AFX) - Die hessische Landesregierung will sich juristisch gegen das Urteil zum Dieselfahrverbot in Frankfurt wehren. Sobald die schriftliche Begründung vom Verwaltungsgericht Wiesbaden vorliegt, werde das Land Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Kassel beantragen, kündigten Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) am Mittwoch in Wiesbaden an. Den Fahrern älterer Autos droht im kommenden Jahr in Frankfurt ein großflächiges Fahrverbot.

    Die Deutsche Umwelthilfe hatte wegen der Überschreitung von Stickoxidgrenzwerten gegen Hessen geklagt. Die Luftverschmutzung durch diese Gase kann dazu führen, dass etwa Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen ausgelöst oder verschlimmert werden. Das Land ist für die Fortschreibung der Luftreinhaltepläne in den Städten verantwortlich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    Wann die schriftliche Begründung vorliegt, ist noch offen. Es gebe keine zeitliche Zielvorgabe für die Zustellung, sagte ein Sprecher des Wiesbadener Verwaltungsgerichts am Mittwoch. Erst danach habe das Land die Möglichkeit, einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel zu stellen. Der VGH entscheide dann in einem schriftlichen Verfahren darüber, ob der Antrag angenommen wird.

    Über eine einstweilige Anordnung, die die Umwelthilfe vor dem Verwaltungsgericht beantragt hatte, ist derweil noch nicht entschieden. Sollte dieser stattgegeben werden, dann müsste das Urteil auf jeden Fall zunächst umgesetzt werden - etwaige Berufungen hätten keine aufschiebende Wirkung. Das Land habe sich bislang noch nicht zu dem Antrag geäußert, erklärte der Gerichtssprecher. Erst danach werde das Gericht über eine mögliche einstweilige Anordnung entscheiden. Bouffier und Hinz kündigten an, sich auch gegen die einstweilige Anordnung zu wehren und Stellung zu beziehen.

    "Eine Reduzierung der Luftverschmutzung durch schädliche Stickoxide ist auch für uns unabdingbar", heißt es in der Mitteilung von Umweltministerium und Staatskanzlei. Allerdings halte das Land die Auswirkungen eines möglichen Fahrverbots für die betroffenen Fahrzeuge für "nicht hinnehmbar". Dies würde etwa ein Viertel der in Frankfurt registrierten Autos und zahllose Pendler oder Besucher aus dem Umland belasten, erklärten Bouffier und Hinz. Dies sei unverhältnismäßig.

    Es gebe Alternativen zu Fahrverboten - mit deutlich geringeren Folgen für die Mobilität, argumentierte die Landesregierung. "Mit den geplanten Maßnahmen wie dem Einsatz von Elektro-Bussen, dem Ausbau besserer Radverkehrsnetze, Park-und-Ride-Angeboten und umgerüsteter Diesel könnten wir praktisch den gleichen Effekt erzielen." Hinz und Bouffier bekräftigten ihre Forderung an die Bundesregierung, den Weg für eine Hardware-Nachrüstung älterer Dieselautos frei zu machen. Die Kosten für solche Nachrüstungen am Motor müssten die Hersteller tragen.

    Von dem Wiesbadener Urteil sind zunächst von Februar 2019 an Dieselfahrzeuge mit Euro-4-Motoren sowie Benziner der Schadstoffklassen 1 und 2 betroffen. Vom 1. September an sollen auch Euro-5-Diesel tabu sein. In welchem Gebiet es konkret zu Einschränkungen kommen soll, gab das Gericht nicht verbindlich vor. Das Fahrverbot könnte sich an den bestehenden Grenzen der Umweltzone in Hessens größter Kommune orientieren, schlug der Richter vor. Diese wird vom Autobahnring um die Stadt begrenzt.

    Bei einem Dieselfahrverbot dürften zwei Drittel der derzeit eingesetzten Linienbusse in der Frankfurter Innenstadt nicht mehr fahren. Sie müssten ersetzt oder nachgerüstet werden, wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtete. Nach den Worten des Frankfurter Verkehrsdezernenten Klaus Oesterling (SPD) würde eine Nachrüstung nach ersten Schätzungen rund vier Millionen Euro kosten. Nur etwa 110 der derzeit 340 Busse erfüllten die Euro-6-Abgasnorm. Oesterling begrüßte die Entscheidung der Landesregierung, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen./löb/glb/DP/tos




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